Büroausstattung ist auch gebraucht absetzbar
(dpa) - Gute Nachrichten für Beschäftigte im Homeoffice: Das Finanzamt beteiligt sich auch an gebrauchter Büroausstattung. „Die Kosten von Schreibtisch, Bürostuhl oder Schreibtischlampe aus zweiter Hand müssen aber glaubhaft gemacht werden können“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das kann zum Beispiel durch eine Quittung oder einen handschriftlichen Kaufvertrag geschehen. Anders als beim Kauf im Handel fällt bei Privatkäufen keine Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer an.