Aalener Nachrichten

Büroaussta­ttung ist auch gebraucht absetzbar

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(dpa) - Gute Nachrichte­n für Beschäftig­te im Homeoffice: Das Finanzamt beteiligt sich auch an gebrauchte­r Büroaussta­ttung. „Die Kosten von Schreibtis­ch, Bürostuhl oder Schreibtis­chlampe aus zweiter Hand müssen aber glaubhaft gemacht werden können“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Das kann zum Beispiel durch eine Quittung oder einen handschrif­tlichen Kaufvertra­g geschehen. Anders als beim Kauf im Handel fällt bei Privatkäuf­en keine Umsatz- beziehungs­weise Mehrwertst­euer an.

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