Gericht weist Ansprüche der jüdischen Erben auf Kandinsky-Gemälde zurück
(dpa) - Das Amsterdamer Stedelijk Museum für moderne Kunst muss laut einem Urteil eines Amsterdamer Gerichts vom Mittwoch das „Bild mit Häusern“(1909) nicht an die Erben der ursprünglichen jüdischen Eigentümer zurückgeben. Damit bestätigte es die Entscheidung der staatlichen Rückgabe-Kommission. Die Erben kündigten Berufung an. Das Gemälde gehörte dem jüdischen Ehepaar Lewenstein und war im Oktober 1940 auf einer Versteigerung von dem Museum gekauft worden. Der Anwalt der Erben, James Palmer, sprach von einem falschen Signal: „Wenn das Gerichtsurteil bestehen bleibt, ist die niederländische Rückgabepolitik faktisch nicht existent und wichtige Raubkunst wird in den Niederlanden voraussichtlich nie zurückgegeben.“Das widerspreche der Moral und sei „völlig inakzeptabel“. Die Erben fordern auch einen weiteren Kandinsky zurück, der im Münchener Lenbachhaus hängt. Das ist aber nicht Gegenstand des Amsterdamer Verfahrens.