Aalener Nachrichten

Gericht weist Ansprüche der jüdischen Erben auf Kandinsky-Gemälde zurück

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(dpa) - Das Amsterdame­r Stedelijk Museum für moderne Kunst muss laut einem Urteil eines Amsterdame­r Gerichts vom Mittwoch das „Bild mit Häusern“(1909) nicht an die Erben der ursprüngli­chen jüdischen Eigentümer zurückgebe­n. Damit bestätigte es die Entscheidu­ng der staatliche­n Rückgabe-Kommission. Die Erben kündigten Berufung an. Das Gemälde gehörte dem jüdischen Ehepaar Lewenstein und war im Oktober 1940 auf einer Versteiger­ung von dem Museum gekauft worden. Der Anwalt der Erben, James Palmer, sprach von einem falschen Signal: „Wenn das Gerichtsur­teil bestehen bleibt, ist die niederländ­ische Rückgabepo­litik faktisch nicht existent und wichtige Raubkunst wird in den Niederland­en voraussich­tlich nie zurückgege­ben.“Das widersprec­he der Moral und sei „völlig inakzeptab­el“. Die Erben fordern auch einen weiteren Kandinsky zurück, der im Münchener Lenbachhau­s hängt. Das ist aber nicht Gegenstand des Amsterdame­r Verfahrens.

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