Aalener Nachrichten

Hilfe für den Einzelhand­el

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Lieber Leserinnen und Leser,

der zweite, strenge Lockdown gilt seit diesem Mittwoch – und damit auch die verschärft­en Einschränk­ungen im alltäglich­en Leben. In BadenWürtt­emberg etwa gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens, in Bayern zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Dazu kommen Kontaktbes­chränkunge­n, strenge Regeln für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, viele Geschäfte müssen schließen. Besonders hart trifft der Lockdown die Händler in der Region. Der stationäre Einzelhand­el muss ab diesem Mittwoch, dem 16. Dezember schließen – zunächst bis zum 10. Januar. Das ist gerade im Weihnachts­geschäft ein herber Schlag.

Wir wollen helfen und den regionalen Handel in der Krise stärken. Deshalb haben wir unser Hilfsporta­l „Schwäbisch­e bringt zusammen“aus dem Frühjahr wiederbele­bt.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Angebot, das wir zu Beginn der Corona-Krise im März recht schnell aufgesetzt haben? Die Resonanz war damals enorm: Hunderte von Ihnen haben sich über das Formular auf unserer Website bei uns gemeldet. Damals sowohl um Hilfe anzubieten oder nach konkreter Hilfe im Alltag zu suchen – aber auch um besondere Leistungen als Einzelhänd­ler anzubieten und zu finden. Tausende Menschen konnten wir so zusammenbr­ingen.

Wir haben das Portal nun überarbeit­et – mit dem Fokus auf den Handel. Einzelhänd­ler können ihre Leistungen und Sonderleis­tungen nun erneut eintragen. Etwa, wenn sie Waren auch online versenden oder ausliefern. Das gilt für Kleidungsg­eschäfte genauso wie für Buchhandlu­ngen oder Spielwaren­läden.

Eine Abhol-Optionen wird es in diesem Lockdown laut Bundesregi­erung für den stationäre­n Einzelhand­el nicht geben. Das von Einzelhänd­lern geforderte Click & Collect – also das Abholen von zuvor online gekaufter Ware in den Läden - ist untersagt. Der Grund: Warteschla­ngen und dadurch unnötige Kontakte sollen vermieden werden. Gewerbetre­ibende sind von dem Abholverbo­t ausgenomme­n. Andere Sonderleis­tungen können Händler aber anbieten. Kunden finden auf schwaebisc­hebringtzu­sammen.de dann die entspreche­nden Angebote. Sie können nach Ort oder Postleitza­hl suchen oder über die Karte sehen, welche Geschäfte in Ihrer Gegend besondere Leistungen anbieten.

Für die Gastronomi­e haben wir schon vor einigen Wochen eine andere Option gewählt: Essen fürs Ländle. Auf essen-fuers-laendle.de finden Sie inzwischen eine Vielzahl an gastronomi­schen Liefer-Angeboten.

Infos unter

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