Änderung der Hauptsatzung
(jubl) - Um zukünftig Gemeinderatssitzungen als Videokonferenzen abhalten zu können, musste die Hauptsatzung geändert werden.
Zu Beginn der Pandemie wurde der neue Paragraf 37a in die Gemeindeordnung aufgenommen, durch den eine Sitzung des Gemeinderats ohne die persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum ermöglicht wird. Die Änderung der Hauptsatzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.