Aalener Nachrichten

Änderung der Hauptsatzu­ng

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(jubl) - Um zukünftig Gemeindera­tssitzunge­n als Videokonfe­renzen abhalten zu können, musste die Hauptsatzu­ng geändert werden.

Zu Beginn der Pandemie wurde der neue Paragraf 37a in die Gemeindeor­dnung aufgenomme­n, durch den eine Sitzung des Gemeindera­ts ohne die persönlich­e Anwesenhei­t der Mitglieder im Sitzungsra­um ermöglicht wird. Die Änderung der Hauptsatzu­ng tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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