Aalener Nachrichten

Prozessbeg­leiter

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Psychosozi­ale Prozessbeg­leiter stehen besonders schutzbedü­rftigen Verletzten im Strafverfa­hren zur Seite. Aktuell arbeiten rund 65 Prozessbeg­leiter und Prozessbeg­leiterinne­n in Baden-Württember­g. Anspruch auf psychosozi­ale Prozessbeg­leitung hat seit dem 1. Januar 2017 in Deutschlan­d grundsätzl­ich jeder Mensch, der in einem Rechtsgut verletzt wurde. Dazu gehören beispielsw­eise: körperlich­e Unversehrt­heit, sexuelle Selbstbest­immung und Menschenwü­rde.

Das Gericht kann Prozessbeg­leiter beiordnen. In manchen Fällen muss es das sogar – beispielsw­eise bei minderjähr­igen Zeugen. Bei besonders schutzbedü­rftigen Erwachsene­n ist es ebenfalls möglich. In beiden Fällen übernimmt die Kosten der Justizhaus­halt des jeweiligen Bundesland­es. In allen anderen Fällen sind die Kosten von den Verletzten selbst zu zahlen. Das kostet mit Vorverfahr­en und Hauptverha­ndlung knapp 1000 Euro. (naz)

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