Prozessbegleiter
Psychosoziale Prozessbegleiter stehen besonders schutzbedürftigen Verletzten im Strafverfahren zur Seite. Aktuell arbeiten rund 65 Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen in Baden-Württemberg. Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung hat seit dem 1. Januar 2017 in Deutschland grundsätzlich jeder Mensch, der in einem Rechtsgut verletzt wurde. Dazu gehören beispielsweise: körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und Menschenwürde.
Das Gericht kann Prozessbegleiter beiordnen. In manchen Fällen muss es das sogar – beispielsweise bei minderjährigen Zeugen. Bei besonders schutzbedürftigen Erwachsenen ist es ebenfalls möglich. In beiden Fällen übernimmt die Kosten der Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes. In allen anderen Fällen sind die Kosten von den Verletzten selbst zu zahlen. Das kostet mit Vorverfahren und Hauptverhandlung knapp 1000 Euro. (naz)