Kurzarbeit erneut anzeigen
(an) - Betriebe, die mindestens drei Monate voll gearbeitet haben und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um im Bedarfsfall wieder Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Das teilt die Agentur für Arbeit in Aalen mit.
Durch die aktuellen Corona-Einschränkungen könne eine erneute Beantragung von Kurzarbeitergeld notwendig werden. Unternehmen, die in den letzten drei Monaten durchgehend kein Kurzarbeitergeld benötigt beziehungsweise beantragt haben, müssten den Arbeitsausfall (Kurzarbeit) erneut anzeigen. Das Verfahren ist laut Arbeitsagentur identisch zur ersten Anzeige von Kurzarbeit. Eine erneute Anzeige sei zwingend notwendig, auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch bis in die Zukunft reiche.
Bei Fragen können sich Arbeitgeber an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Aalen wenden. Gebührenfreie Hotline: 0800 45555 20; E-Mail: aalen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Web: www.arbeitsagentur.de