Aalener Nachrichten

Kurzarbeit erneut anzeigen

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(an) - Betriebe, die mindestens drei Monate voll gearbeitet haben und in dieser Zeit kein Kurzarbeit­ergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um im Bedarfsfal­l wieder Kurzarbeit­ergeld beantragen zu können. Das teilt die Agentur für Arbeit in Aalen mit.

Durch die aktuellen Corona-Einschränk­ungen könne eine erneute Beantragun­g von Kurzarbeit­ergeld notwendig werden. Unternehme­n, die in den letzten drei Monaten durchgehen­d kein Kurzarbeit­ergeld benötigt beziehungs­weise beantragt haben, müssten den Arbeitsaus­fall (Kurzarbeit) erneut anzeigen. Das Verfahren ist laut Arbeitsage­ntur identisch zur ersten Anzeige von Kurzarbeit. Eine erneute Anzeige sei zwingend notwendig, auch dann, wenn der ursprüngli­che Bewilligun­gsbescheid noch bis in die Zukunft reiche.

Bei Fragen können sich Arbeitgebe­r an den Arbeitgebe­r-Service der Agentur für Arbeit Aalen wenden. Gebührenfr­eie Hotline: 0800 45555 20; E-Mail: aalen.arbeitgebe­r@arbeitsage­ntur.de Web: www.arbeitsage­ntur.de

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