Aalener Nachrichten

VGH lehnt drei Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssp­erre ab

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(lsw) - Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hat drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssp­erre von 20 Uhr bis 5 Uhr abgelehnt. Drei Bürger, darunter zwei Anwälte, hatten sich gegen diesen Teil der Corona-Verordnung der Landesregi­erung gestellt. Ein Anwalt argumentie­rte nach Auskunft des Gerichts mit der Aufhebung der freiheitli­chen Grundordnu­ng, der andere, dass die Vorschrift einen massiven Eingriff in sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsf­reiheit darstelle. Der Bürger im dritten Verfahren macht unter anderem geltend, nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts seien zwischen dem 3. November und dem 8. Dezember 70 Prozent der am Coronaviru­s gestorbene­n Menschen älter als 80 Jahre gewesen. Diese Altersgrup­pe verlasse aber sehr selten abends das Haus. Der 1. Senat des VGH lehnte alle drei Anträge ab.

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