VGH lehnt drei Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab
(lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr abgelehnt. Drei Bürger, darunter zwei Anwälte, hatten sich gegen diesen Teil der Corona-Verordnung der Landesregierung gestellt. Ein Anwalt argumentierte nach Auskunft des Gerichts mit der Aufhebung der freiheitlichen Grundordnung, der andere, dass die Vorschrift einen massiven Eingriff in sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Der Bürger im dritten Verfahren macht unter anderem geltend, nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts seien zwischen dem 3. November und dem 8. Dezember 70 Prozent der am Coronavirus gestorbenen Menschen älter als 80 Jahre gewesen. Diese Altersgruppe verlasse aber sehr selten abends das Haus. Der 1. Senat des VGH lehnte alle drei Anträge ab.