Hilfen für Kulturschaffende aus Bund und Ländern
In Bayern können sofort Anträge eingereicht werden – 28-Millionen-Euro-Programm in Baden-Württemberg
(dpa) - Die Landesregierung in Stuttgart unterstützt die Künstler in Baden-Württemberg in der CoronaKrise mit weiteren 28 Millionen Euro. Auch das neue Corona-Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstler in Bayern läuft an. Indessen hat in Berlin Kulturstaatsministerin Monika Grütters an Kultureinrichtungen appelliert, Künstler über Ausfallhonorare an den staatlichen CoronaHilfen teilhaben zu lassen. „Es geht in unser aller Interesse um einen fairen Interessensausgleich, der vor allem die Wertschätzung künstlerischer Arbeit zum Ausdruck bringt“, sagte Grütters am Freitag.
Gütters betonte, bei öffentlich finanzierten Einrichtungen sei es nicht akzeptabel, wenn einzelne Theater und Veranstalter nun sogenannte Corona-Klauseln aufnähmen, die Ausfallhonorare ausschlössen. Wenn Theater und Kulturveranstalter November- und Dezemberhilfen erhielten und damit 75 Prozent des Vorjahresmonatsumsatzes, „dann erwarte ich auch von diesen, dass sie die engagierten Künstlerinnen und Künstler anteilig daran jedenfalls über Ausfallhonorare teilhaben lassen“, sagte sie.
In Baden-Württemberg sollen Tänzer, Musiker und Autoren ihre Arbeit trotz der Einschränkungen durch die Pandemie fortsetzen können und erhalten deshalb je 3500 Euro, sagte Theresia Bauer (Grüne), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Neu ist zudem ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Höhe von 15 Millionen Euro. Darüber hinaus habe das Kabinett für 2021 weitere CoronaHilfen für Kunst und Kultur beschlossen. Das Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur solle mit zehn Millionen Euro fortgeführt werden, das Programm „Kunst trotz Abstand“mit drei Millionen Euro.
In Bayern können freischaffende Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe seit Freitagnachmittag Anträge auf Corona-Hilfsgelder einreichen. Die Gelder können bis Ende März rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember beantragt werden. Laut Angaben des Ministeriums wurde der Kreis der Antragsberechtigten gegenüber dem Ende September ausgelaufenen Künstlerhilfsprogramm erweitert. Das Programm sieht vor, dass diese für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember eine Finanzhilfe von maximal 1180 Euro monatlich beantragen können. Das Programm soll zusätzlich zur November- und Dezemberhilfe des Bundes gezahlt werden.