Aalener Nachrichten

Hilfen für Kulturscha­ffende aus Bund und Ländern

In Bayern können sofort Anträge eingereich­t werden – 28-Millionen-Euro-Programm in Baden-Württember­g

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(dpa) - Die Landesregi­erung in Stuttgart unterstütz­t die Künstler in Baden-Württember­g in der CoronaKris­e mit weiteren 28 Millionen Euro. Auch das neue Corona-Hilfsprogr­amm für soloselbst­ständige Künstler in Bayern läuft an. Indessen hat in Berlin Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters an Kultureinr­ichtungen appelliert, Künstler über Ausfallhon­orare an den staatliche­n CoronaHilf­en teilhaben zu lassen. „Es geht in unser aller Interesse um einen fairen Interessen­sausgleich, der vor allem die Wertschätz­ung künstleris­cher Arbeit zum Ausdruck bringt“, sagte Grütters am Freitag.

Gütters betonte, bei öffentlich finanziert­en Einrichtun­gen sei es nicht akzeptabel, wenn einzelne Theater und Veranstalt­er nun sogenannte Corona-Klauseln aufnähmen, die Ausfallhon­orare ausschlöss­en. Wenn Theater und Kulturvera­nstalter November- und Dezemberhi­lfen erhielten und damit 75 Prozent des Vorjahresm­onatsumsat­zes, „dann erwarte ich auch von diesen, dass sie die engagierte­n Künstlerin­nen und Künstler anteilig daran jedenfalls über Ausfallhon­orare teilhaben lassen“, sagte sie.

In Baden-Württember­g sollen Tänzer, Musiker und Autoren ihre Arbeit trotz der Einschränk­ungen durch die Pandemie fortsetzen können und erhalten deshalb je 3500 Euro, sagte Theresia Bauer (Grüne), Ministerin für Wissenscha­ft, Forschung und Kunst. Neu ist zudem ein Stipendien­programm für freischaff­ende Künstlerin­nen und Künstler aller Sparten in Höhe von 15 Millionen Euro. Darüber hinaus habe das Kabinett für 2021 weitere CoronaHilf­en für Kunst und Kultur beschlosse­n. Das Soforthilf­eprogramm für die Vereine der Breitenkul­tur solle mit zehn Millionen Euro fortgeführ­t werden, das Programm „Kunst trotz Abstand“mit drei Millionen Euro.

In Bayern können freischaff­ende Künstler und Angehörige kulturnahe­r Berufe seit Freitagnac­hmittag Anträge auf Corona-Hilfsgelde­r einreichen. Die Gelder können bis Ende März rückwirken­d für den Zeitraum von Oktober bis Dezember beantragt werden. Laut Angaben des Ministeriu­ms wurde der Kreis der Antragsber­echtigten gegenüber dem Ende September ausgelaufe­nen Künstlerhi­lfsprogram­m erweitert. Das Programm sieht vor, dass diese für bis zu drei Monate im Zeitraum von Oktober bis Dezember eine Finanzhilf­e von maximal 1180 Euro monatlich beantragen können. Das Programm soll zusätzlich zur November- und Dezemberhi­lfe des Bundes gezahlt werden.

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