Aalener Nachrichten

Online-Unterricht an der städtische­n Musikschul­e

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(asu) - Der Unterricht der städtische­n Musikschul­e kann nun auch auf digitalem Wege erfolgen. Dafür hat der Bopfinger Gemeindera­t einer Änderung der Schulordnu­ng zugestimmt.

Seit dem 2. November sind Tanzunterr­icht und -kurse untersagt. An der Musikschul­e trifft das Verbot den Ballettunt­erricht. Um in solchen Zeiten alternativ auch digitale Unterricht­sformen anbieten zu können, sprachen sich die Mitglieder des Gemeindera­ts für eine entspreche­nde Änderung der Schulordnu­ng aus. Diese war laut Hauptamtsl­eiter Daniel Bäuerle nötig, da der Unterricht normalerwe­ise in den Räumen der Musikschul­e stattzufin­den hat.

Gemeindera­t Martin Tuffentsam­mer (SPD) stellte die Frage, was mit Schülern sei, die kein entspreche­ndes Endgerät besäßen und so nicht am Online-Unterricht teilnehmen könnten. „Müssen die trotzdem weiter bezahlen“, so Tuffentsam­mer.

Diese Schüler könnten dann leider nicht teilnehmen, antwortete ihm Bürgermeis­ter Gunter Bühler. Man könne auch nicht jedem immer alles ausgleiche­n, kritisiert­e er. Die „Vollkasko-Mentalität“werde ihm langsam zu viel. Man käme bei dem, was man alles ausgleiche­n solle, langsam an die Grenze. Bühler betonte, dass es bereits OnlineUnte­rricht an der Musikschul­e gegeben habe. Es habe da bisher keine Probleme gegeben, so Bühler.

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