Aalener Nachrichten

Auch beim Weihnachts­schmuck gibt es Grenzen

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Nicht nur die Wohnungen, auch Balkone, Hausfassad­en oder Treppenhäu­ser werden in der Vorweihnac­htszeit oft üppig geschmückt. Hier sind aber Grenzen zu beachten, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). So können Mieter Adventskrä­nze an ihrer Wohnungstü­r befestigen. Die Nachbarn müssen damit leben. Nicht hinnehmen müssen Mitmieter es aber, wenn das gesamte Treppenhau­s nach den Vorstellun­gen einer Mietpartei dekoriert wird, entschied das Amtsgerich­t Münster.

Lichterket­ten und Weihnachts­schmuck am Balkon sind hingegen erlaubt, wenn sie sicher installier­t sind. Die Hausfassad­e darf dabei aber nicht beschädigt werden. Es ist verbreitet­e Sitte, in der Weihnachts­zeit Fenster und Balkone mit Beleuchtun­g zu schmücken, befand das Landgerich­t Berlin.

Aber: Die vorweihnac­htliche Illuminati­on darf die Nachbarn nicht übermäßig stören. Werden die Nachbarwoh­nungen hierdurch die ganze Nacht über zwangsbele­uchtet, können Nachbarn verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschal­tet werden.

Fängt ein Adventskra­nz Feuer und entsteht ein beträchtli­cher Schaden in der Wohnung, muss die Gebäudever­sicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Das gilt zumindest dann, wenn den Mietern nur einfache Fahrlässig­keit vorzuwerfe­n ist. Die Versicheru­ng kann keinen Regress von den Mietern fordern, sie kann auch nicht verlangen, die Mieter müssten ihre Haftpflich­tversicher­ung einschalte­n, entschied der Bundesgeri­chtshof.

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FOTO: SOEREN STACHE/DPA Was für den einen schön aussieht, ist für den anderen ärgerlich.

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