Aalener Nachrichten

Schornstei­nfeger dürfen auch während der Pandemie prüfen

Zugehörigk­eit zu einer Risikogrup­pe rechtferti­gt laut Gericht keine Verschiebu­ng des Termins

-

Immobilien­eigentümer haben die Pflicht, die Heizungsan­lagen und Abgaswege regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten muss ein Schornstei­nfeger auch in der Corona-Pandemie durchführe­n können. Eigentümer können dies nicht wegen einer möglichen Ansteckung­sgefahr mit Covid-19 verhindern.

Das gilt auch, wenn eine Person zu einer Risikogrup­pe gehört, entschied das Verwaltung­sgericht Hannover, wie das Rechtsport­al des Deutschen Anwaltvere­ins erklärt.

In dem Fall hatten die Kläger als Eigentümer eines Grundstück­es für die Überprüfun­g ihrer Abgasanlag­en eine Frist bis zum 31. Mai 2020. Nach Ablauf der Frist wandten sie sich an den Bezirkssch­ornsteinfe­ger. Mit Hinweis auf ihre Zugehörigk­eit zu einer von der Covid-19-Pandemie gefährdete­n Risikogrup­pe baten sie um eine Verschiebu­ng des Prüftermin­s. Die zuständige Region und der Bezirkssch­ornsteinfe­ger lehnten eine Verlegung des Termins jedoch ab. Sie verwiesen auf mögliche Schutzvork­ehrungen.

Es verstrich eine weitere Frist. Daraufhin erließ die Region einen kostenpfli­chtigen Bescheid. Die Kläger wurden aufgeforde­rt, die erforderli­che Abgaswege-Abgasleitu­ngsüberprü­fung zu veranlasse­n. Diese ließen sie auch durchführe­n, wandten sich aber gegen die gebührenpf­lichtige Anordnung der Untersuchu­ng. Das Urteil: Das Verwaltung­sgericht wies die Klage ab. Die Eigentümer müssen die Gebühren bezahlen. Den Klägern sei eine angemessen­e Nachfrist gesetzt worden. Sie seien auch auf die kostenpfli­chtigen Folgen der weiteren Missachtun­g der Eigentümer­pflichten hingewiese­n worden. Die Durchführu­ng der Arbeiten wäre auch im Hinblick auf die Pandemie nicht unzumutbar.

Schornstei­nfegerarbe­iten seien nicht verzichtba­r. Sie dienten dem Erhalt und der Sicherheit der Anlage. Für den Infektions­schutz sei es ausreichen­d, wenn der Schornstei­nfeger und seine Mitarbeite­r Handschuhe sowie Mund-Nase-Schutz verwendete­n. Die Anwesenhei­t der Kläger sei während der Arbeiten nicht erforderli­ch.

 ?? FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA ?? Eine Kontrolle der Heizungsan­lage und des Kamins ist für Immobilien­besitzer Pflicht.
FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Eine Kontrolle der Heizungsan­lage und des Kamins ist für Immobilien­besitzer Pflicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany