Wechsel der Krankenkasse wird leichter
(dpa) - Für Versicherte wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse von 2021 an leichter. Sie können künftig bereits nach zwölf Monaten Vertragsdauer den Anbieter wechseln. Bislang war das frühestens nach 18 Monaten möglich. Außerdem können sie sich ein Kündigungsschreiben sparen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“(Ausgabe 1/2021). Alles Weitere regelten die Versicherer untereinander.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn man zu einer Kasse mit einem geringen Beitragssatz wechselt: Schon ein Prozent weniger kann je nach Einkommen mehrere Hundert
Euro Ersparnis pro Jahr bringen. Die Befürchtung, dass viele Kassen aufgrund von Mehrausgaben durch Corona ihre Beitragssätze zum 1. Januar erhöhen, bestätigte eine „Finanztest“-Umfrage unter den Kassen vorerst nicht. Sie blieben demnach fast immer gleich. Jedoch hatten nur 29 der 76 angeschriebenen Anbieter geantwortet.
Erhöht eine Kasse ihre Zusatzbeiträge, die über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinausgehen, dann haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. In dem Fall kann man bis zum Ende desjenigen Monats kündigen, in dem die höheren Beiträge erstmals fällig werden.