Aalener Nachrichten

Wechsel der Krankenkas­se wird leichter

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(dpa) - Für Versichert­e wird der Wechsel der gesetzlich­en Krankenkas­se von 2021 an leichter. Sie können künftig bereits nach zwölf Monaten Vertragsda­uer den Anbieter wechseln. Bislang war das frühestens nach 18 Monaten möglich. Außerdem können sie sich ein Kündigungs­schreiben sparen. Ein Mitgliedsa­ntrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus, berichtet die Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe 1/2021). Alles Weitere regelten die Versichere­r untereinan­der.

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn man zu einer Kasse mit einem geringen Beitragssa­tz wechselt: Schon ein Prozent weniger kann je nach Einkommen mehrere Hundert

Euro Ersparnis pro Jahr bringen. Die Befürchtun­g, dass viele Kassen aufgrund von Mehrausgab­en durch Corona ihre Beitragssä­tze zum 1. Januar erhöhen, bestätigte eine „Finanztest“-Umfrage unter den Kassen vorerst nicht. Sie blieben demnach fast immer gleich. Jedoch hatten nur 29 der 76 angeschrie­benen Anbieter geantworte­t.

Erhöht eine Kasse ihre Zusatzbeit­räge, die über den allgemeine­n Beitragssa­tz von 14,6 Prozent hinausgehe­n, dann haben die Versichert­en ein Sonderkünd­igungsrech­t. In dem Fall kann man bis zum Ende desjenigen Monats kündigen, in dem die höheren Beiträge erstmals fällig werden.

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