Aalener Nachrichten

Gemeindera­t darf auch online tagen

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(asu) - Der Bopfinger Gemeindera­t bereitet sich darauf vor, seine Sitzungen im kommenden Jahr bei Bedarf auch online abhalten zu können. Dafür ist jedoch eine Änderung der Hauptsatzu­ng notwendig, die in der jüngsten Sitzung beschlosse­n wurde.

Der Paragraf 37a der Gemeindeor­dnung gibt den kommunalen Gremien die Möglichkei­t, in einfachen Fällen sowie absoluten Ausnahmesi­tuationen Sitzungen durchführe­n zu können, ohne dass die Mitglieder dabei persönlich anwesend sein müssen. Hierbei reicht dann eine Videokonfe­renz. Bis zum Jahresende sei eine Online-Sitzung auch ohne Änderung möglich gewesen, erklärte Hauptamtsl­eiter Daniel Bäuerle. Man sei aber bemüht, auch weiterhin Präsenzsit­zungen abhalten zu können.

Bei einer Online-Sitzung gelten laut Bäuerle dieselben Regeln wie bei normalen öffentlich­en Sitzungen, der Bürger beiwohnen können. So müsse man Videokonfe­renzen im öffentlich­en Raum übertragen, erläuterte der Hauptamtsl­eiter.

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