Gemeinderat darf auch online tagen
(asu) - Der Bopfinger Gemeinderat bereitet sich darauf vor, seine Sitzungen im kommenden Jahr bei Bedarf auch online abhalten zu können. Dafür ist jedoch eine Änderung der Hauptsatzung notwendig, die in der jüngsten Sitzung beschlossen wurde.
Der Paragraf 37a der Gemeindeordnung gibt den kommunalen Gremien die Möglichkeit, in einfachen Fällen sowie absoluten Ausnahmesituationen Sitzungen durchführen zu können, ohne dass die Mitglieder dabei persönlich anwesend sein müssen. Hierbei reicht dann eine Videokonferenz. Bis zum Jahresende sei eine Online-Sitzung auch ohne Änderung möglich gewesen, erklärte Hauptamtsleiter Daniel Bäuerle. Man sei aber bemüht, auch weiterhin Präsenzsitzungen abhalten zu können.
Bei einer Online-Sitzung gelten laut Bäuerle dieselben Regeln wie bei normalen öffentlichen Sitzungen, der Bürger beiwohnen können. So müsse man Videokonferenzen im öffentlichen Raum übertragen, erläuterte der Hauptamtsleiter.