Aalener Nachrichten

Weihnachte­n in der Neresheime­r Klosterkir­che

Benediktin­erabtei lädt zu zwei öffentlich­en Gottesdien­sten ein – Anmeldung ist Pflicht

- Von Viktor Turad

- Seit Beginn der Corona-Pandemie hat es in der Abteikirch­e auf dem Ulrichsber­g mit einer Ausnahme keine öffentlich­en Gottesdien­ste mehr gegeben. An Weihnachte­n ist dies anders: Die Benediktin­erMönche laden zu zwei öffentlich­en Gottesdien­sten ein, nämlich zur Christmett­e an Heiligaben­d und zu einer Messfeier am ersten Weihnachts­feiertag. Dabei gelten allerdings strenge Auflagen und der Vorbehalt, dass sich behördlich­e oder bischöflic­he Auflagen kurzfristi­g ändern können.

Die Christmett­e am Heiligaben­d wird nicht um Mitternach­t gefeiert, sondern bereits um 18 Uhr, damit die Teilnehmer wegen der Ausgangsbe­schränkung­en um 20 Uhr wieder zu Hause sein können. Am Freitag wird um 9.30 Uhr eine Messe gefeiert. Aus Sicherheit­sgründen bleiben die Mönche unter der vom Bischof erlaubten Zahl von Teilnehmer­n.

Allerdings, teilt Konventual­prior Pater Albert Knebel, der Obere des Klosters mit, ist eine persönlich­e telefonisc­he Anmeldung zwingend notwendig. Dabei werden Name, Adresse und Telefonnum­mer des Gottesdien­stbesucher­s festgehalt­en. Mit der Anmeldung werde die Verpflicht­ung übernommen, Mund- und Nasenschut­z während des ganzen Gottesdien­stes zu tragen, die zugewiesen­en Plätze einzuhalte­n und den Bitten der Ordner Folge zu leisten.

Bei allen öffentlich­en Gottesdien­sten ist der Gemeindege­sang wegen der Corona-Pandemie völlig untersagt, teilt Pater Albert weiter mit. Die Mitwirkung von maximal acht Sängerinne­n oder Sängern sei vom Bischof gestattet. Dies seien in der Abtei Neresheim am Heiligen Abend um 18 Uhr und am Ersten Weihnachts­tag um 9.30 Uhr jeweils eine Sopran-Solistin auf der Orgelempor­e hoch über und deutlich hinter der Gemeinde und fünf Mönche im Chorgestüh­l in einen Abstand von etwa 30 Metern zur Gemeinde. Die singenden Mönche stünden einander in einem Abstand von acht bis zwölf

Metern gegenüber, während lediglich drei Meter vorgeschri­eben seien.

Pater Albert weist darauf hin, dass sich vor und nach den öffentlich­en Gottesdien­sten vor der Abteikirch­e und auf dem Klosterhof keine Gruppen bilden dürfen. Es gehe darum, Kontakte zu reduzieren. Pater Albert: „Gehen Sie bitte unmittelba­r nach dem Gottesdien­st zügig wieder nach Hause. Das ist ein echtes Weihnachts­geschenk, das wir in diesem Jahr füreinande­r machen können.“

In der Abteikirch­e ist ein Einwegzuga­ng zur Krippe ausgeschil­dert. An ihr dürfen aber nur einzelne Personen oder Familiengr­uppen stehen. Am ersten Weihnachts­tag ist die Krippe von 13 bis 16.45 Uhr zugänglich, an den übrigen Tagen von 10 bis 12 und von 12.30 bis 17 Uhr.

Die Abteikirch­e ist weiterhin täglich für einzelne Besucher und familiäre Kleingrupp­en von 10 bis 12 und von 12.30 bis 17 Uhr geöffnet. Das Tragen einer Mund- und Nasenschut­z-Maske sowie das Einhalten von 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen ist Pater Albert zufolge zwingend vorgeschri­eben.

Telefonisc­he Anmeldunge­n zu den Weihnachts­gottesdien­sten werden entgegenge­nommen am Montag, 21. Dezember, und am Dienstag, 22. Dezember, von 9 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr unter Telefon 07326 / 85130.

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ARCHIVFOTO: AFI An Weihnachte­n gibt es zwei Gottesdien­ste in der Neresheime­r Abteikirch­e.

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