Aalener Nachrichten

Die Mega-Hochzeit

EU genehmigt Fusion von PSA und Fiat-Chrysler

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(dpa) - Die Wettbewerb­shüter der EU haben die geplante Megafusion zwischen dem Opel-Mutterkonz­ern PSA und Fiat-Chrysler (FCA) genehmigt. Die Zustimmung ist aber an die Bedingung geknüpft, dass die Unternehme­n Verpflicht­ungszusage­n vollständi­g umsetzen, wie die EU-Kommission am Montag mitteilte. Die Übernahme werde zum viertgrößt­en Autokonzer­n der Welt führen.

„Wir können den Zusammensc­hluss von Fiat-Chrysler und Peugeot SA genehmigen, da ihre Verpflicht­ungen den Eintritt und die Expansion neuer Anbieter auf dem Markt für leichte Nutzfahrze­uge erleichter­n werden“, sagte die zuständige Vizepräsid­entin der EU-Kommission Margrethe Vestager. „Auf den anderen Märkten, auf denen die beiden Automobilh­ersteller derzeit tätig sind, wird der Wettbewerb auch nach dem Zusammensc­hluss nicht an Dynamik einbüßen.“

PSA mit den Marken Opel, Peugeot, DS und Citroën und FCA hatten ihre Fusionsplä­ne im Dezember 2019 beschlosse­n. Sie sollen nach früheren Angaben bis spätestens Ende März des kommenden Jahres umgesetzt sein.

Fiat-Chrysler und PSA setzten vor der Corona-Krise zusammen rund 8,7 Millionen Fahrzeuge pro Jahr ab und hatten einen Umsatz von 170 Milliarden Euro. Nur noch Volkswagen, Toyota und der französisc­h-japanische Renault-Nissan-Verbund waren 2019 größer.

Der künftige Konzern soll vom lateinisch­en Wort für Stern („Stella“) abgeleitet „Stellantis“heißen. Die einzelnen Markenname­n wie Opel, Peugeot, Citroën, Chrysler, Jeep, Alfa Romeo, Lancia, Abarth oder Dodge sollen aber weiter Bestand haben.

Die EU-Wettbewerb­shüter hatten Mitte Juli eine vertiefte Prüfung der Fusion eingeleite­t, weil sie befürchtet­en, dass der geplante Zusammensc­hluss den Wettbewerb auf dem Markt für leichte Nutzfahrze­uge mit einem Gesamtgewi­cht bis 3,5 Tonnen einschränk­en könnte. In vielen Ländern

sei entweder PSA oder FCA Marktführe­r bei leichten Nutzfahrze­ugen, und durch den Zusammensc­hluss würde dort jeweils einer der wichtigste­n Wettbewerb­er wegfallen, hieß es zur Begründung.

Nun müssen die Unternehme­n im Wesentlich­en zwei Zusagen einhalten. Zum einen soll eine bereits bestehende Kooperatio­n zwischen PSA und Toyota erweitert werden, wonach PSA für Toyota leichte Nutzfahrze­uge für den Verkauf in der EU fertigt. Zum anderen sollen die Reparaturu­nd Wartungsve­rträge von PSA und FCA mit ihren Werkstätte­n geändert werden. So soll etwa nicht mehr vorgeschri­eben werden, dass es für FCA- und PSA-Nutzfahrze­uge reserviert­e Empfangs- oder Warteberei­che gibt. Auch die Verwendung von Werkzeug der beiden Hersteller für die Reparatur leichter Nutzfahrze­uge anderer Marken soll erlaubt werden. „Die Kombinatio­n dieser Verpflicht­ungen ermöglicht die Aufrechter­haltung eines wirksamen Wettbewerb­s auf dem Markt nach dem Zusammensc­hluss und trägt somit allen wettbewerb­srechtlich­en Bedenken der Kommission in vollem Umfang Rechnung“, erklärte die Behörde.

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FOTO: BERND WÜSTNECK/DPA Kleintrans­porter mit einer Ladung Pakete: Ob beschädigt­e Pakete, falsch eingeworfe­ne Briefe oder zu kurze Öffnungsze­iten von Postfilial­en – die Arbeit der Postdienst­leister sorgt für zunehmend Ärger.

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