Liebenau-Tochter unterliegt ab 2021 kirchlichem Tarif
(tja) - Die rund 800 Mitarbeiter des Pflegeanbieters „Leben im Alter“(Lila) werden ab 2021 nach dem kirchlichen Arbeitsrecht bezahlt. Die entsprechenden rechtlichen Schritte hat die Stiftung Liebenau am vergangenen Freitag für die Einrichtungen ihrer Tochtergesellschaft „Lila“eingeleitet. Bereits im November hatte die Organisation mit Sitz in Meckenbeuren diesen Schritt angekündigt. Insgesamt beschäftigt die Stiftung 7000 Menschen in mehreren Ländern.
Damit endet vorerst eine jahrelange Auseinandersetzung um die Bezahlung der „Lila“-Beschäftigten. Während die meisten anderen Mitarbeiter der Stiftung von jeher nach dem AVR, dem kirchlichen Arbeitsrecht, bezahlt wurden, galten für die „Lila“andere Bedingungen. Der AVR sei zu unflexibel, um am Pflegemarkt zu bestehen, so das Argument der Liebenau-Führung. Doch der Versuch, stattdessen den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Verdi auszuhandeln, scheiterte im Herbst; es folgten Warnstreiks der Beschäftigten. Zwar orientiert sich der AVR an dem von Verdi geforderten Tarifniveau in der Pflege. Doch im kirchlichen Arbeitsrecht haben Mitarbeitende weniger Mitbestimmungsrechte.
Prälat Michael H. F. Brock, Vorstand der Stiftung Liebenau, äußerte sich dagegen zufrieden: „Damit sind die Forderungen der Mitarbeitenden nach einer Gleichbehandlung und einem verbindlichen Regelwerk in vollem Umfang erfüllt und wir hoffen, dass künftig wieder eine gute Basis für die Zusammenarbeit im Unternehmen geschaffen ist.“