Aalener Nachrichten

Sender scheitern in Karlsruhe mit Eilantrag zum Rundfunkbe­itrag

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KARLSRUHE (epd/dpa) - ARD, ZDF und Deutschlan­dradio sind mit dem Versuch gescheiter­t, die Erhöhung des Rundfunkbe­itrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzuset­zen. Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidu­ng in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine inhaltlich­eEnt scheidung wurde nicht gefällt. Der Rundfunk beitrag bleibt damit vorläufig bei 17,50 Euro, vorgesehen war eine Erhöhung um 86 Cent. Die öffentlich rechtliche­n Rundfunk anstalten hatten sich mit ihrem Eilantrag gegen die Blockade der Beitragser­höhung durch das Land Sachsen-Anhalt gewehrt. Nach aktueller Rechtslage müssen medienrech­tliche Staatsvert­räge von allen Landes parlamente­n ratifizier­t werden, um in Kraft treten zu können. Sachsen-Anhalts Ministerpr­äsident Reiner Haseloff (CDU) hatte jedoch am 8. Dezember die Vorlage für den Landtag zurückgezo­gen, die die Ratifizier­ung des Medien änderungss­taatsv ertrags vorsah. Dieser regelt unter anderem die Erhöhung des Rundfunkbe­itrags ab der kommenden Beitragspe­riode (2021 bis 2024). Durch den Rückzug der Vorla gerettete Haseloffs eine zerstritte­ne Regierungs koalition mit SPD und Grünen und verhindert­e eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament. Die ARD hat nach der Entscheidu­ng von Dienstag Auswirkung­en auf das Programm angekündig­t. Der ARD-Vorsitzend­e Tom Buhrow teilte mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplan­ungen anpassen. Ein Ausbleiben­der Beitrags anpassung wird gravierend­e Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“

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FOTO: DPA Der Rundfunkbe­itrag beträgt weiterhin 17,50 Euro.

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