Bundesanwalt fordert im Mordfall Lübcke lebenslange Haft für Stephan E.
FRANKFURT/KASSEL (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer die härteste Strafe des deutschen Strafrechts gefordert. Der Hauptangeklagte Stephan E. soll auch nach Verbüßen einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht freikommen. „Nach unserer Überzeugung ist bei dem Angeklagten E. Sicherungsverwahrung anzuordnen“, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Plädoyer. Zudem gehe er von einer besonderen Schwere der Schuld bei E. aus. Das würde eine Haftentlassung nach 15 Jahren quasi ausschließen.