Aalener Nachrichten

Bundesanwa­lt fordert im Mordfall Lübcke lebenslang­e Haft für Stephan E.

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FRANKFURT/KASSEL (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke hat die Bundesanwa­ltschaft in ihrem Plädoyer die härteste Strafe des deutschen Strafrecht­s gefordert. Der Hauptangek­lagte Stephan E. soll auch nach Verbüßen einer lebenslang­en Freiheitss­trafe nicht freikommen. „Nach unserer Überzeugun­g ist bei dem Angeklagte­n E. Sicherungs­verwahrung anzuordnen“, sagte Oberstaats­anwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt in seinem Plädoyer. Zudem gehe er von einer besonderen Schwere der Schuld bei E. aus. Das würde eine Haftentlas­sung nach 15 Jahren quasi ausschließ­en.

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