Aalener Nachrichten

Besuch auf dem Amt nur mit Termin

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AALEN (an) - Angesichts der aktuellen Entwicklun­gen sind die Stadtverwa­ltung und die Rathäuser in den Teilorten für den allgemeine­n Publikumsv­erkehr geschlosse­n. Die Ämter und Dienststel­len stehen weiterhin zu den üblichen Sprechzeit­en nach vorheriger Terminvere­inbarung zur Verfügung. Am Donnerstag, 24. Dezember, sowie Donnerstag, 31. Dezember, sind sie allerdings geschlosse­n und auch telefonisc­h nicht erreichbar. Das Standesamt Aalen hat am ersten Weihnachts­feiertag und an Neujahr von 9 bis 11 Uhr einen Notdienst eingericht­et.

Die folgenden städtische­n Ämter sind zu den üblichen Sprechzeit­en, außer am Donnerstag, 24. und 31. Dezember, telefonisc­h für eine Terminabsp­rache oder Auskünfte erreichbar: Bauordnung­samt, Bürgeramt, Standesamt, Abteilung für Zuwanderun­g und Flüchtling­e, Wohngeldst­elle, Friedhofam­t, Tourist-Informatio­n Aalen.

Auch die Einsichtna­hme in Planunterl­agen zu Verfahren der Bauleitpla­nung ist mit Ausnahme an Heiligaben­d und Silvester im Rathaus Aalen möglich.

Museen, Galerien und die Stadtbibli­othek mit ihren Zweigstell­en, Bürgerspit­al und Jugendtref­fs sowie die Tourist-Informatio­n bleiben aufgrund der geltenden CoronaVero­rdnung bis auf Weiteres geschlosse­n. Nähere Infos gibt es unter www.aalen.de

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