Aalener Nachrichten

Ausgangsbe­schränkung beschneide­t auch Reisen per Bahn und Flieger

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STUTTGART (lsw) - Während der erweiterte­n Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 20 und 5 Uhr sind in Baden-Württember­g Reisen mit der Bahn im Nah- und Fernverkeh­r sowie per Flieger nur aus triftigem Grund zulässig. Darauf wies am Mittwoch das Verkehrsmi­nisterium hin. „Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätung­en und nicht möglicher Umbuchung.“

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