Ausgangsbeschränkung beschneidet auch Reisen per Bahn und Flieger
STUTTGART (lsw) - Während der erweiterten Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr sind in Baden-Württemberg Reisen mit der Bahn im Nah- und Fernverkehr sowie per Flieger nur aus triftigem Grund zulässig. Darauf wies am Mittwoch das Verkehrsministerium hin. „Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.“