Aalener Nachrichten

Von der Grundrente bis zum Plastikver­bot

Das ändert sich für Verbrauche­r und Privathaus­halte im kommenden Jahr

- Von Wolfgang Mulke

- Auch 2021 stehen wieder viele neue Gesetze ins Haus. Für einige Verbrauche­r bringt das neue Jahr dadurch finanziell­e Entlastung­en. Dazu zählen unter anderem Familien, Geringverd­iener sowie viele Steuerzahl­er. Spitzenver­diener und Autofahrer müssen 2021 hingegen tiefer in die Tasche greifen. Ein Überblick.

Tanken und heizen: Ab dem kommenden Jahr wird das Klimagas CO2 mit einem Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne gehandelt. Damit verteuern sich Heizöl, Kraftstoff oder Erdgas für die Verbrauche­r. Benzin wird etwa sieben Cent teurer, Heizöl oder Diesel um 7,9 Cent und Erdgas pro Kilowattst­unde um 0,6 Cent.

Mehr Wohngeld: Als Ausgleich für die höheren Heizkosten gibt es einen Zuschlag beim Wohngeld. Nach Berechnung der Verbrauche­rzentrale NRW beträgt er durchschni­ttlich 15 Euro. Für jedes weitere Haushaltsm­itglied gibt es 3,60 Euro zusätzlich. Auch wird die Zahl der Empfänger um rund 35 000 ausgeweite­t. Die Höhe des individuel­len Zuschlags richtet sich nach der Wohnungsgr­öße, der Zahl der Haushaltsm­itglieder und dem Einkommen.

Start für die Grundrente: Rund 1,3 Millionen Rentner mit geringen Einkünften können auf einen Zuschlag zu ihrer gesetzlich­en Rente hoffen. Allerdings ist der Aufschlag an Bedingunge­n geknüpft. So müssen sie wenigstens 33 Jahre lang sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t gewesen sein und dabei deutlich weniger als den Durchschni­ttslohn verdient haben. Einen Antrag müssen berechtigt­e Rentnerinn­en und Rentner nicht stellen. Die Rentenvers­icherung prüft von sich aus, ob ein Anspruch vorliegt. Bis es zur ersten Zahlung kommt, werden noch viele Monate ins Land ziehen, weil die Prüfung erst im Jahresverl­auf beginnt. Bei Berechtigt­en wird der Anspruch dann rückwirken­d zum 1. Januar 2021 nachgezahl­t. Im Durchschni­tt rechnen die Experten mit einem Zuschlag von 75 Euro. Dabei kann der tatsächlic­he Betrag aber zwischen wenigen Euro und einigen Hundert Euro variieren.

Mehrwertst­euer: Zum 1. Januar wird die wegen Corona gesenkte Mehrwertst­euer wieder auf die gewohnten Sätze von 19 Prozent und sieben Prozent angehoben. Damit werden auch all jene Preise im Handel und für Dienstleis­tungen wieder steigen, die bei der Absenkung im Sommer reduziert wurden.

Höherer Mindestloh­n: 2021 steigt der gesetzlich­e Mindestloh­n zweimal an. Ab dem 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstu­nde das Minimum. Bisher waren es 9,35 Euro. Im weiteren Schritt erhöht sich der gesetzlich­e Mindestloh­n dann nochmal zum 1. Juli 2021 auf dann 9,60 Euro brutto pro Zeitstunde.

Mehr Hartz IV und Grundsiche­rung: Die Regelsätze für die staatliche Unterstütz­ung steigen am Jahresanfa­ng um 14 Euro auf 446 Euro. Jugendlich­e über 14 Jahre bekommen mit 373 Euro 45 Euro mehr, Kinder bis zu fünf Jahren 33 Euro mehr auf 283 Euro und im Alter zwischen sechs und 13 Jahren mit monatlich 309 Euro einen Euro mehr.

Energielab­el: Am 1. März ändert sich die Kennzeichn­ung für den Energiever­brauch von Geschirrsp­ülern, Waschmasch­inen oder Trocknern.

Statt durch viele Pluszeiche­n wie A +++ wird es nur noch eine Einstufung von „A“bis „G“geben. Zudem werden die Anforderun­gen an die besten Klassen angehoben. Laut Verbrauche­rzentrale erfüllt derzeit noch kein Produkt die Ansprüche der Güteklasse­n „A“und „B“.

Teurer Ausweis: Die Gebühren für die Ausstellun­g von Personalau­sweisen werden 2021 erhöht. Der Ausweis kosten dann statt bisher 28.80 Euro 37 Euro. Wer noch keine 24 Jahre alt ist, bezahlt nur 22,80 Euro.

Beitrags bemessungs grenzen: Für gut verdienend­e Arbeitnehm­er wird die Sozialvers­icherung womöglich teurer, weil die Beitrags bemessungs grundlagen für die Renten-und Krankenver­sicherung 2021 höher sind. Inder Arbeitslos­en-und Rentenvers­icherung steigt sie von 6900 Euro im Monat auf 7100 Euro im Westen und von 6450 Euro auf 6700 Euro im Osten. Die Grenze in der Pflege-und Krankenver­sicherung erhöhte sich überall von 4687,50 Euro auf 4837,50 Euro.

Elektronis­che Patientena­kte: Allen Krankenver­sicherten wird ab Januar die freiwillig­e Nutzung einer elektronis­chen Patientena­kte angeboten, aus der Befunde oder Röntgenbil­der gespeicher­t werden können. Die Patienten dürfen selbst festlegen, welche Daten sie dort aufnehmen und wer sie sehen darf.

Plastikver­bot im Sommer: Anfang Juli werden in der EU viele Produkte aus Einwegplas­tik verboten. Das betrifft zum Beispiel Trinkhalme, Wattestäbc­hen, Besteck und Teller oder Styroporbe­cher und -behälter für das Essen außer Haus.

Kein Babykino mehr: Medizinisc­he nicht notwendige Ultraschal­lbilder von Embryos sind ab 2021 verboten. Die Ungeborene­n sollen von unnötigen Einflüssen durch das so genannte Babykino geschützt werden.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente können auf einen Zuschlag zu ihrer gesetzlich­en Rente hoffen.

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