Von der Grundrente bis zum Plastikverbot
Das ändert sich für Verbraucher und Privathaushalte im kommenden Jahr
- Auch 2021 stehen wieder viele neue Gesetze ins Haus. Für einige Verbraucher bringt das neue Jahr dadurch finanzielle Entlastungen. Dazu zählen unter anderem Familien, Geringverdiener sowie viele Steuerzahler. Spitzenverdiener und Autofahrer müssen 2021 hingegen tiefer in die Tasche greifen. Ein Überblick.
Tanken und heizen: Ab dem kommenden Jahr wird das Klimagas CO2 mit einem Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne gehandelt. Damit verteuern sich Heizöl, Kraftstoff oder Erdgas für die Verbraucher. Benzin wird etwa sieben Cent teurer, Heizöl oder Diesel um 7,9 Cent und Erdgas pro Kilowattstunde um 0,6 Cent.
Mehr Wohngeld: Als Ausgleich für die höheren Heizkosten gibt es einen Zuschlag beim Wohngeld. Nach Berechnung der Verbraucherzentrale NRW beträgt er durchschnittlich 15 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es 3,60 Euro zusätzlich. Auch wird die Zahl der Empfänger um rund 35 000 ausgeweitet. Die Höhe des individuellen Zuschlags richtet sich nach der Wohnungsgröße, der Zahl der Haushaltsmitglieder und dem Einkommen.
Start für die Grundrente: Rund 1,3 Millionen Rentner mit geringen Einkünften können auf einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente hoffen. Allerdings ist der Aufschlag an Bedingungen geknüpft. So müssen sie wenigstens 33 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und dabei deutlich weniger als den Durchschnittslohn verdient haben. Einen Antrag müssen berechtigte Rentnerinnen und Rentner nicht stellen. Die Rentenversicherung prüft von sich aus, ob ein Anspruch vorliegt. Bis es zur ersten Zahlung kommt, werden noch viele Monate ins Land ziehen, weil die Prüfung erst im Jahresverlauf beginnt. Bei Berechtigten wird der Anspruch dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 nachgezahlt. Im Durchschnitt rechnen die Experten mit einem Zuschlag von 75 Euro. Dabei kann der tatsächliche Betrag aber zwischen wenigen Euro und einigen Hundert Euro variieren.
Mehrwertsteuer: Zum 1. Januar wird die wegen Corona gesenkte Mehrwertsteuer wieder auf die gewohnten Sätze von 19 Prozent und sieben Prozent angehoben. Damit werden auch all jene Preise im Handel und für Dienstleistungen wieder steigen, die bei der Absenkung im Sommer reduziert wurden.
Höherer Mindestlohn: 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn zweimal an. Ab dem 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,35 Euro. Im weiteren Schritt erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn dann nochmal zum 1. Juli 2021 auf dann 9,60 Euro brutto pro Zeitstunde.
Mehr Hartz IV und Grundsicherung: Die Regelsätze für die staatliche Unterstützung steigen am Jahresanfang um 14 Euro auf 446 Euro. Jugendliche über 14 Jahre bekommen mit 373 Euro 45 Euro mehr, Kinder bis zu fünf Jahren 33 Euro mehr auf 283 Euro und im Alter zwischen sechs und 13 Jahren mit monatlich 309 Euro einen Euro mehr.
Energielabel: Am 1. März ändert sich die Kennzeichnung für den Energieverbrauch von Geschirrspülern, Waschmaschinen oder Trocknern.
Statt durch viele Pluszeichen wie A +++ wird es nur noch eine Einstufung von „A“bis „G“geben. Zudem werden die Anforderungen an die besten Klassen angehoben. Laut Verbraucherzentrale erfüllt derzeit noch kein Produkt die Ansprüche der Güteklassen „A“und „B“.
Teurer Ausweis: Die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen werden 2021 erhöht. Der Ausweis kosten dann statt bisher 28.80 Euro 37 Euro. Wer noch keine 24 Jahre alt ist, bezahlt nur 22,80 Euro.
Beitrags bemessungs grenzen: Für gut verdienende Arbeitnehmer wird die Sozialversicherung womöglich teurer, weil die Beitrags bemessungs grundlagen für die Renten-und Krankenversicherung 2021 höher sind. Inder Arbeitslosen-und Rentenversicherung steigt sie von 6900 Euro im Monat auf 7100 Euro im Westen und von 6450 Euro auf 6700 Euro im Osten. Die Grenze in der Pflege-und Krankenversicherung erhöhte sich überall von 4687,50 Euro auf 4837,50 Euro.
Elektronische Patientenakte: Allen Krankenversicherten wird ab Januar die freiwillige Nutzung einer elektronischen Patientenakte angeboten, aus der Befunde oder Röntgenbilder gespeichert werden können. Die Patienten dürfen selbst festlegen, welche Daten sie dort aufnehmen und wer sie sehen darf.
Plastikverbot im Sommer: Anfang Juli werden in der EU viele Produkte aus Einwegplastik verboten. Das betrifft zum Beispiel Trinkhalme, Wattestäbchen, Besteck und Teller oder Styroporbecher und -behälter für das Essen außer Haus.
Kein Babykino mehr: Medizinische nicht notwendige Ultraschallbilder von Embryos sind ab 2021 verboten. Die Ungeborenen sollen von unnötigen Einflüssen durch das so genannte Babykino geschützt werden.