Neue Spionkarte geht an den Start
Die Stadt hat den anspruchsberechtigten Personenkreis erweitert, für den die Teilhabe gesichert wird
(an) - Zukünftig können Familien und Alleinerziehende ab vier Kindern sowie Menschen mit einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 eine Spionkarte unabhängig vom Einkommen beantragen. Studierende und Auszubildende bis 25 Jahre erhalten sie unabhängig von ihrer Wohnsituation. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen für Alleinstehende, Paare ohne Kinder und Familien und Alleinerziehende angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar.
Die Spionkarte ist seit dem 1. Juli 2019 in Aalen im Einsatz und das Nachfolgemodell des damaligen Aalener Familien- und Sozialpasses. Mit der Spionkarte erhalten berechtigte Einzelpersonen und Familien Vergünstigungen bei zahlreichen Aalener Anbietern. Die Eintrittsgelder und Gebühren reduzieren sich mit Vorlage einer Spionkarte um 35 Prozent. Manche Angebote sind mit der Spionkarte sogar kostenlos.
Antragsberechtigt sind Bürger mit Wohnsitz in Aalen. Die Spionkarte kann im Bürgeramt, im Rathaus
Aalen und in den Ortschaftsverwaltungen und Bezirksämtern beantragt werden. Berechtigte Bürger mit Wohnsitz in Essingen können die Spionkarte nur im Bürgeramt der Gemeinde Essingen beantragen.
Weitere Informationen zur Spionkarte gibt es auf der Homepage der Stadt unter www..aalen.de/spionkarte