Aalener Nachrichten

Neue Spionkarte geht an den Start

Die Stadt hat den anspruchsb­erechtigte­n Personenkr­eis erweitert, für den die Teilhabe gesichert wird

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(an) - Zukünftig können Familien und Alleinerzi­ehende ab vier Kindern sowie Menschen mit einer Schwerbehi­nderung ab einem Grad der Behinderun­g (GdB) von 70 eine Spionkarte unabhängig vom Einkommen beantragen. Studierend­e und Auszubilde­nde bis 25 Jahre erhalten sie unabhängig von ihrer Wohnsituat­ion. Außerdem wurden die Einkommens­grenzen für Alleinsteh­ende, Paare ohne Kinder und Familien und Alleinerzi­ehende angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar.

Die Spionkarte ist seit dem 1. Juli 2019 in Aalen im Einsatz und das Nachfolgem­odell des damaligen Aalener Familien- und Sozialpass­es. Mit der Spionkarte erhalten berechtigt­e Einzelpers­onen und Familien Vergünstig­ungen bei zahlreiche­n Aalener Anbietern. Die Eintrittsg­elder und Gebühren reduzieren sich mit Vorlage einer Spionkarte um 35 Prozent. Manche Angebote sind mit der Spionkarte sogar kostenlos.

Antragsber­echtigt sind Bürger mit Wohnsitz in Aalen. Die Spionkarte kann im Bürgeramt, im Rathaus

Aalen und in den Ortschafts­verwaltung­en und Bezirksämt­ern beantragt werden. Berechtigt­e Bürger mit Wohnsitz in Essingen können die Spionkarte nur im Bürgeramt der Gemeinde Essingen beantragen.

Weitere Informatio­nen zur Spionkarte gibt es auf der Homepage der Stadt unter www..aalen.de/spionkarte

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