Wann es einen freien Tag gibt, ist branchenabhängig
Augen thematisiert werden. Auch wenn es Betroffenen schwer fällt, sollten sie mit fester Stimme und klarem Blick auf die Nasenwurzel des Gegenübers klarmachen, dass man beleidigendes Verhalten nicht toleriert. „Zeigt sich das Gegenüber uneinsichtig, sollte das Gespräch mit Vorgesetzten gesucht werden. Hilft das nicht, dann sollte die Geschäftsführung schriftlich über den Vorfall informiert werden“, rät Fischer. Je nach Größe des Unternehmens helfen vielleicht auch geschulte Kräfte aus dem Betriebsrat oder eine Gleichstellungsstelle.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern rät Sabine G. Fischer zudem, eigeninitiativ das Thema Hochgewicht im Bewerbungsschreiben oder -gespräch anzugehen. „Wir können unser Gewicht nicht verstecken, aber wir können ausloten, ob wir auf Vorurteile in einem Unternehmen treffen. Wird uns dann klar signalisiert, dass wir nicht gewollt sind, haben wir gut für uns selbst gesorgt und können uns unangenehme Situationen ersparen.“
Werde sachlich über das hohe Körpergewicht gesprochen, sei das völlig in Ordnung: „Die Frage danach, wie es sich mit einem so hohen Körpergewicht lebt, darf ruhig gestellt werden, wenn sie nicht abwertend formuliert wird. Oder wenn Vorgesetzte offen fragen, ob das hohe Körpergewicht mit geringerer Belastbarkeit einhergeht, lässt sich das klären.“
Es gibt allerdings auch Firmen, die öffentlich deutlich machen, dass sie dicken Menschen vorurteilsfrei begegnen. Das Unternehmen pme Familienservice startete im vergangenen Jahr die Kampagne „Dick im Geschäft“, um gezielt dicke Fachkräfte anzusprechen. Auch CEO Alexa Ahmad hat in ihrem Berufsleben Verachtung, Herabwürdigung und missbilligende Blicke erlebt. Sie wollte zeigen, dass es auch anders geht.
„Wir ermuntern gezielt Personen sich bei uns zu bewerben, die Mobbing erlebt haben oder sich aufgrund ihres Gewichts diskriminiert fühlen“, sagt sie. Es zähle, was jeder Einzelne zum Workflow beitragen kann.
Zwar zeige sich die Gesellschaft meist offen für Diversität und akzeptiere mannigfache Lebensentwürfe, doch für den Körperumfang gilt das Ahmads Erfahrung nach bedauerlicherweise noch nicht: „Wir Dicken
Endlich Wochenende! Viele Beschäftigte können sich am Freitag auf zwei Tage Erholung freuen. Anderswo wird auch am Wochenende gearbeitet. Aber nach wie vielen Tagen muss es dann einen freien Tag geben?
Laut Arbeitszeitgesetz können Arbeitnehmer in der Regel an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen sie in der Regel nicht beschäftigt werden.
Es gibt aber auch Branchen oder Berufe, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit nötig und erlaubt sind, etwa zur Wartung der an den Werktagen benötigten IT oder im Krankenhaus.
Hier sind Fälle möglich, in denen Beschäftigte wesentlich länger auf einen freien Tag warten müssen: „Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisch nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tagen am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden muss“, sagt Meyer. Denn laut Gesetz muss Sonntagsarbeit erst nach 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglichen werden.
Das sei aber ein sehr theoretischer Fall, so der Fachanwalt. Vielfach bestimmten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen frühere arbeitsfreie Tage. (dpa)