Aalener Nachrichten

Wann es einen freien Tag gibt, ist branchenab­hängig

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Augen thematisie­rt werden. Auch wenn es Betroffene­n schwer fällt, sollten sie mit fester Stimme und klarem Blick auf die Nasenwurze­l des Gegenübers klarmachen, dass man beleidigen­des Verhalten nicht toleriert. „Zeigt sich das Gegenüber uneinsicht­ig, sollte das Gespräch mit Vorgesetzt­en gesucht werden. Hilft das nicht, dann sollte die Geschäftsf­ührung schriftlic­h über den Vorfall informiert werden“, rät Fischer. Je nach Größe des Unternehme­ns helfen vielleicht auch geschulte Kräfte aus dem Betriebsra­t oder eine Gleichstel­lungsstell­e.

Berufseins­teigerinne­n und Berufseins­teigern rät Sabine G. Fischer zudem, eigeniniti­ativ das Thema Hochgewich­t im Bewerbungs­schreiben oder -gespräch anzugehen. „Wir können unser Gewicht nicht verstecken, aber wir können ausloten, ob wir auf Vorurteile in einem Unternehme­n treffen. Wird uns dann klar signalisie­rt, dass wir nicht gewollt sind, haben wir gut für uns selbst gesorgt und können uns unangenehm­e Situatione­n ersparen.“

Werde sachlich über das hohe Körpergewi­cht gesprochen, sei das völlig in Ordnung: „Die Frage danach, wie es sich mit einem so hohen Körpergewi­cht lebt, darf ruhig gestellt werden, wenn sie nicht abwertend formuliert wird. Oder wenn Vorgesetzt­e offen fragen, ob das hohe Körpergewi­cht mit geringerer Belastbark­eit einhergeht, lässt sich das klären.“

Es gibt allerdings auch Firmen, die öffentlich deutlich machen, dass sie dicken Menschen vorurteils­frei begegnen. Das Unternehme­n pme Familiense­rvice startete im vergangene­n Jahr die Kampagne „Dick im Geschäft“, um gezielt dicke Fachkräfte anzusprech­en. Auch CEO Alexa Ahmad hat in ihrem Berufslebe­n Verachtung, Herabwürdi­gung und missbillig­ende Blicke erlebt. Sie wollte zeigen, dass es auch anders geht.

„Wir ermuntern gezielt Personen sich bei uns zu bewerben, die Mobbing erlebt haben oder sich aufgrund ihres Gewichts diskrimini­ert fühlen“, sagt sie. Es zähle, was jeder Einzelne zum Workflow beitragen kann.

Zwar zeige sich die Gesellscha­ft meist offen für Diversität und akzeptiere mannigfach­e Lebensentw­ürfe, doch für den Körperumfa­ng gilt das Ahmads Erfahrung nach bedauerlic­herweise noch nicht: „Wir Dicken

Endlich Wochenende! Viele Beschäftig­te können sich am Freitag auf zwei Tage Erholung freuen. Anderswo wird auch am Wochenende gearbeitet. Aber nach wie vielen Tagen muss es dann einen freien Tag geben?

Laut Arbeitszei­tgesetz können Arbeitnehm­er in der Regel an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftig­t werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. An Sonntagen und gesetzlich­en Feiertagen dürfen sie in der Regel nicht beschäftig­t werden.

Es gibt aber auch Branchen oder Berufe, in denen Sonn- und Feiertagsa­rbeit nötig und erlaubt sind, etwa zur Wartung der an den Werktagen benötigten IT oder im Krankenhau­s.

Hier sind Fälle möglich, in denen Beschäftig­te wesentlich länger auf einen freien Tag warten müssen: „Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisc­h nach dem Arbeitszei­tgesetz bis zu 19 Tagen am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsar­beit ein Ersatzruhe­tag gewährt werden muss“, sagt Meyer. Denn laut Gesetz muss Sonntagsar­beit erst nach 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglich­en werden.

Das sei aber ein sehr theoretisc­her Fall, so der Fachanwalt. Vielfach bestimmten Tarifvertr­äge oder Betriebsve­reinbarung­en frühere arbeitsfre­ie Tage. (dpa)

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FOTO: LUIS LOUROPANTH­ERMEDIA/DPA
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