Aalener Nachrichten

Haftpflich­t existenzie­ller Versicheru­ngsschutz

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(dpa) - Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Bei schweren Schäden kann das teuer werden – mitunter sogar existenzge­fährdend. Gegen dieses Risiko schützt eine Haftpflich­tversicher­ung.

Diese Versicheru­ng zahlt alle Schäden, die jemand fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht, bis zu der im Vertrag vereinbart­en Summe, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW. Im Zweifel wehrt sie aber auch unberechti­gte Ansprüche ab.

Die Deckungssu­mme – also die Summe, die die im Schadensfa­ll leistet – sollte nach Empfehlung des Bundes der Versichert­en (BdV) mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögenss­chäden betragen. Mietsachsc­häden an unbeweglic­hen Sachen (zum Beispiel Wohnräumen) sollten mindestens mit einer Million Euro versichert sein.

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