Aalener Nachrichten

Das sagt das Verkehrsmi­nisterium

Bahnunterf­ührung oder Bahnüberfü­hrung? Das Regierungs­präsidium soll bis 2025 mit den Planungen beginnen

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(gäss) - Was hat es mit der Beseitigun­g des Bahnüberga­ngs in Schrezheim im Zuge der L1075 auf sich? Wie konkret sind die Pläne schon? Die „Ipf- und Jagst-Zeitung“hat beim Ministeriu­m für Verkehr in Stuttgart nachgefrag­t. Das Ministeriu­m antwortet schriftlic­h.

Ist die Maßnahme in Schrezheim ebenso wie die Ortsumfahr­ungen Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot neu in den Generalver­kehrsplan aufgenomme­n worden?

Nein, die Maßnahme „L1075, Neuler - Schrezheim, 2.BA (Beseitigun­g des BÜ Schrezheim)“wurde bei der

Aufstellun­g des Maßnahmenp­lans in den Jahren 2012 und 2013 aufgenomme­n und verbleibt wie alle Eisenbahnk­reuzungsma­ßnahmen unter anderem aufgrund des hohen Sicherheit­szugewinns, der damit erreicht wird, im Maßnahmenp­lan.

Um welchen Bahnüberga­ng oder um welche Bahnübergä­nge geht es konkret?

Die Maßnahme umfasst den Ausbau zwischen Schwenning­en und Schrezheim mit der Beseitigun­g des schienengl­eichen Bahnüberga­ngs in Schrezheim durch ein Über- oder Unterführu­ngsbauwerk im Bereich

L1075 mit Jagststraß­e und „Im Grüble“.

Was ist geplant?

Die Maßnahme ist derzeit noch ohne Planung. Mit der Aufnahme in den Maßnahmenp­lan 2012/2013 wurde zunächst der grundsätzl­iche Bedarf bestätigt. Wir streben an – unter Berücksich­tigung der Personalka­pazitäten bei den Regierungs­präsidien – bis 2025 bei möglichst vielen der derzeit unbeplante­n Maßnahmen mit den erforderli­chen Planungen zu beginnen. Konkrete Aussagen zu Einzelmaßn­ahmen können wir jedoch aktuell nicht treffen. Absehbar ist, dass für eine Bahnüberfü­hrung oder Bahnunterf­ührung eine abschnitts­weise Neutrassie­rung der L1075 nötig sein wird, um den erforderli­chen Abstand zwischen Bahnlinie und L1075 zu erreichen, den das Bauwerk mit Rampen benötigt.

Welche Kosten kommen auf die Stadt und den Landkreis zu?

Belastbare Aussagen zu den Gesamtkost­en der Maßnahme und den davon entfallend­en Kosten für die einzelnen Kostenträg­er – Land, Deutsche Bahn, Gemeinde – sind erst nach Abschluss der Vorplanung und Variantene­ntscheidun­g möglich.

Was ist eigentlich aus dem ersten Bauabschni­tt geworden, den es dann ja auch gegeben haben muss?

Für die Ausbaumaßn­ahme „L1075 Ausbau zwischen Neuler und Schrezheim, 1. BA“war im Zuge der Flurberein­igung Neuler vom Straßenbau­amt Ellwangen eine Planung erstellt worden. Die Maßnahme wurde jedoch anders als der zweite Bauabschni­tt wegen der damaligen Bewertung und niedrigere­r Dringlichk­eit nicht in den Maßnahmenp­lan aufgenomme­n und in Folge als Erhaltungs­maßnahme umgesetzt. In diesem Rahmen wurden die wesentlich­en Defizite beseitigt.

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