Das sagt das Verkehrsministerium
Bahnunterführung oder Bahnüberführung? Das Regierungspräsidium soll bis 2025 mit den Planungen beginnen
(gäss) - Was hat es mit der Beseitigung des Bahnübergangs in Schrezheim im Zuge der L1075 auf sich? Wie konkret sind die Pläne schon? Die „Ipf- und Jagst-Zeitung“hat beim Ministerium für Verkehr in Stuttgart nachgefragt. Das Ministerium antwortet schriftlich.
Ist die Maßnahme in Schrezheim ebenso wie die Ortsumfahrungen Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot neu in den Generalverkehrsplan aufgenommen worden?
Nein, die Maßnahme „L1075, Neuler - Schrezheim, 2.BA (Beseitigung des BÜ Schrezheim)“wurde bei der
Aufstellung des Maßnahmenplans in den Jahren 2012 und 2013 aufgenommen und verbleibt wie alle Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen unter anderem aufgrund des hohen Sicherheitszugewinns, der damit erreicht wird, im Maßnahmenplan.
Um welchen Bahnübergang oder um welche Bahnübergänge geht es konkret?
Die Maßnahme umfasst den Ausbau zwischen Schwenningen und Schrezheim mit der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Schrezheim durch ein Über- oder Unterführungsbauwerk im Bereich
L1075 mit Jagststraße und „Im Grüble“.
Was ist geplant?
Die Maßnahme ist derzeit noch ohne Planung. Mit der Aufnahme in den Maßnahmenplan 2012/2013 wurde zunächst der grundsätzliche Bedarf bestätigt. Wir streben an – unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten bei den Regierungspräsidien – bis 2025 bei möglichst vielen der derzeit unbeplanten Maßnahmen mit den erforderlichen Planungen zu beginnen. Konkrete Aussagen zu Einzelmaßnahmen können wir jedoch aktuell nicht treffen. Absehbar ist, dass für eine Bahnüberführung oder Bahnunterführung eine abschnittsweise Neutrassierung der L1075 nötig sein wird, um den erforderlichen Abstand zwischen Bahnlinie und L1075 zu erreichen, den das Bauwerk mit Rampen benötigt.
Welche Kosten kommen auf die Stadt und den Landkreis zu?
Belastbare Aussagen zu den Gesamtkosten der Maßnahme und den davon entfallenden Kosten für die einzelnen Kostenträger – Land, Deutsche Bahn, Gemeinde – sind erst nach Abschluss der Vorplanung und Variantenentscheidung möglich.
Was ist eigentlich aus dem ersten Bauabschnitt geworden, den es dann ja auch gegeben haben muss?
Für die Ausbaumaßnahme „L1075 Ausbau zwischen Neuler und Schrezheim, 1. BA“war im Zuge der Flurbereinigung Neuler vom Straßenbauamt Ellwangen eine Planung erstellt worden. Die Maßnahme wurde jedoch anders als der zweite Bauabschnitt wegen der damaligen Bewertung und niedrigerer Dringlichkeit nicht in den Maßnahmenplan aufgenommen und in Folge als Erhaltungsmaßnahme umgesetzt. In diesem Rahmen wurden die wesentlichen Defizite beseitigt.