Aalener Nachrichten

Generalsta­atsanwalt fordert 30 neue Stellen für Hass-Verfahren

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Im Kampf gegen Hasskrimin­alität im Netz hat das Bundeskrim­inalamt (BKA) die Aufgabe, die von Facebook & Co. gemeldeten Beiträge zu überprüfen. Wenn das BKA davon ausgeht, dass es sich um eine Straftat handelt, sammelt es Daten des Absenders – etwa die IPAdresse seines Rechners oder Adressdate­n bei den Telekommun­ikationsun­ternehmen ein und leitet den Fall an das zuständige

Landeskrim­inalamt (LKA) weiter. Dann sind die Länder zuständig – für die prognostiz­ierten 250 000 zusätzlich­en Strafverfa­hren. Wie bereitet sich Baden-Württember­g auf die Schwemme an Strafverke­in fahren vor? „Wir gehen von mindestens 8500 zusätzlich­en Verfahren aus“, sagt Achim Brauneisen von der Generalsta­atsanwalts­chaft Stuttgart. Für diese Aufgabe erhofft sich Brauneisen 30 zusätzlich­e Personalst­ellen für die Staatsanwa­ltschaften im Land. Das ist viel: 30 Personalst­ellen entspreche­n der kompletten Staatsanwa­ltschaft Hechingen. Wie reagiert das Justizmini­sterium auf die Forderung? Es habe „Verständni­s signalisie­rt“, sagt Brauneisen, allerdings gebe es noch keine Haushaltsa­ufstellung dafür. Die Meldepflic­ht sei unbedingt notwendig, wenn man wolle, dass das Internet rechtsfrei­er Raum sei, sagt Brauneisen, aber: „Das gibt es nicht zum Nulltarif.“In Baden-Württember­g wird es keine Bündelung der Strafverfa­hren auf eine spezialisi­erte Staatsanwa­ltschaft geben. Dafür sei das Land zu groß, in einem Flächensta­at mache das keinen Sinn, sagt der Generalsta­atsanwalt. Es werde viele kleinere Verfahren geben, was zur Konsequenz hätte, dass die Staatsanwä­lte an einem Tag in Ellwangen und am anderen in Ravensburg vor Gericht verhandeln müssten. Allerdings werden sich in den 17 Staatsanwa­ltschaften Anklagever­treter auf Hassdelikt­e spezialisi­eren. (gug)

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