Generalstaatsanwalt fordert 30 neue Stellen für Hass-Verfahren
Im Kampf gegen Hasskriminalität im Netz hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Aufgabe, die von Facebook & Co. gemeldeten Beiträge zu überprüfen. Wenn das BKA davon ausgeht, dass es sich um eine Straftat handelt, sammelt es Daten des Absenders – etwa die IPAdresse seines Rechners oder Adressdaten bei den Telekommunikationsunternehmen ein und leitet den Fall an das zuständige
Landeskriminalamt (LKA) weiter. Dann sind die Länder zuständig – für die prognostizierten 250 000 zusätzlichen Strafverfahren. Wie bereitet sich Baden-Württemberg auf die Schwemme an Strafverkein fahren vor? „Wir gehen von mindestens 8500 zusätzlichen Verfahren aus“, sagt Achim Brauneisen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Für diese Aufgabe erhofft sich Brauneisen 30 zusätzliche Personalstellen für die Staatsanwaltschaften im Land. Das ist viel: 30 Personalstellen entsprechen der kompletten Staatsanwaltschaft Hechingen. Wie reagiert das Justizministerium auf die Forderung? Es habe „Verständnis signalisiert“, sagt Brauneisen, allerdings gebe es noch keine Haushaltsaufstellung dafür. Die Meldepflicht sei unbedingt notwendig, wenn man wolle, dass das Internet rechtsfreier Raum sei, sagt Brauneisen, aber: „Das gibt es nicht zum Nulltarif.“In Baden-Württemberg wird es keine Bündelung der Strafverfahren auf eine spezialisierte Staatsanwaltschaft geben. Dafür sei das Land zu groß, in einem Flächenstaat mache das keinen Sinn, sagt der Generalstaatsanwalt. Es werde viele kleinere Verfahren geben, was zur Konsequenz hätte, dass die Staatsanwälte an einem Tag in Ellwangen und am anderen in Ravensburg vor Gericht verhandeln müssten. Allerdings werden sich in den 17 Staatsanwaltschaften Anklagevertreter auf Hassdelikte spezialisieren. (gug)