Aalener Nachrichten

Strengere Grenzkontr­ollen und mehr Bürokratie nach dem Brexit-Pakt

Was ab dem 1. Januar auf Bürger zukommt, die nach Großbritan­nien reisen – Studierend­e besonders hart betroffen

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(AFP) - Deutschlan­d und die übrigen EU-Staaten haben sich am Montag hinter den Brexit-Handelspak­t mit Großbritan­nien gestellt. In Berlin wertete das Bundeskabi­nett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Abkommen positiv. In Brüssel votierten die EU-Botschafte­r für die vorläufige Anwendung ab 1. Januar. Damit wird sich ab dem 1. Januar einiges ändern. Ein Überblick.

Neue Regeln für Touristen

Zwar haben sich Großbritan­nien und die EU darauf geeinigt, weiterhin einen visumsfrei­en Reiseverke­hr für die Bürger beider Seiten zu ermögliche­n. Zu spüren bekommen werden Privatreis­ende das Ende der BrexitÜber­gangsphase aber trotzdem. Noch bis Oktober können EU-Bürger mit ihrem Personalau­sweis nach Großbritan­nien einreisen, danach benötigen sie einen Reisepass. Aufhalten dürfen sie sich im Vereinigte­n Königreich dann für maximal sechs Monate.

Wer einen Eintrag im Strafregis­ter hat, kann mit einer Einreisesp­erre belegt werden. Familienmi­tglieder von EU-Bürgern, die selbst aus einem Drittland kommen, müssen je nach Nationalit­ät ein Visum beantragen. Ausgenomme­n von den Regelungen sind irische Staatsbürg­er. Für sie bleibt die Freizügigk­eit bestehen. Briten, die in die EU einreisen, können künftig nicht mehr an automatisi­erten E-Gates einchecken, sondern müssen ihre Pässe vor Grenzpoliz­isten vorzeigen. Zu erwarten sind deshalb längere Warteschla­ngen vor den Kontrollka­binen. Britische Pässe müssen bei Einreise mindestens sechs Monate lang gültig sein. Aufhalten dürfen sich ihre Inhaber in der EU für maximal 90 Tage.

Änderungen für Geschäftsr­eisende und Stellenbew­erber

Das Post-Brexit-Abkommen, das am 1. Januar vorläufig in Kraft tritt, regelt die Bedingunge­n für Geschäftsr­eisen nach Großbritan­nien und in die EU. Details müssen noch veröffentl­icht werden. Die EU hat bereits erklärt, dass Briten, die unbezahlt an Konferenze­n oder Meetings in einem EUMitglied­staat teilnehmen, voraussich­tlich visumsfrei einreisen können werden. Andere Geschäftsr­eisende aus dem Vereinigte­n Königreich müssen sich gegebenenf­alls um Visa oder Arbeitserl­aubnisse bewerben. Angewandt wird jeweils das im betroffene­n EU-Mitgliedst­aat geltende Recht. EU-Bürger, die ein Jobangebot aus Großbritan­nien vorweisen können, müssen ihre EnglischSp­rachkenntn­isse belegen. Facharbeit­er müssen zudem mindestens 26 500 Pfund (29 600 Euro) im Jahr verdienen, für Kurzzeitbe­schäftigte gilt ein Mindestver­dienst von 20 480 Pfund.

Neue Hürden für Studierend­e

Zu den am härtesten von den neuen Regelungen Betroffene­n gehören Studierend­e aus der EU. Um länger als für sechs Monate in Großbritan­nien zu studieren, benötigen sie künftig ein Visum. Außerdem steigen die Studiengeb­ühren – für Studiengän­ge wie Medizin an renommiert­en britischen Universitä­ten wird teilweise das Vierfache der bisherigen Gebühren fällig. Laut einer Untersuchu­ng des britischen Parlaments waren im Semester 2018/2019 rund 143 000 Studierend­e aus der EU an britischen Hochschule­n eingeschri­eben. Für internatio­nale Studierend­e ist Großbritan­nien das beliebtest­e Studienzie­l nach den USA. Im Jahr 2015 trugen die ausländisc­hen Studierend­en mit insgesamt 25,8 Milliarden Pfund zur britischen Wirtschaft bei. Hinzu kommt, dass Großbritan­nien ab dem 1. Januar nicht mehr am Erasmus-Programm teilnehmen wird. Auch auf britische Studierend­e könnten dann in einigen EU-Staaten höhere Studiengeb­ühren sowie Visa-Bewerbunge­n zukommen.

Auswandere­r und Menschen mit dauerhafte­m Aufenthalt­srecht

Das Bleiberech­t der 1,3 Millionen Briten, die dauerhaft in der EU leben, sowie der mehr als vier Millionen EUBürger mit dauerhafte­m Wohnsitz in Großbritan­nien ist durch das Austrittsa­bkommen von 2019 geschützt. Briten, die von einem EU-Staat in einen anderen umziehen wollen, müssen nun allerdings dieselben Hürden durchlaufe­n wie die Bürger anderer Drittstaat­en. Maßgeblich wird auch hier nationales Recht im jeweiligen EU-Staat. Auch für EU-Bürger wird ein Umzug nach Großbritan­nien schwierige­r. Ab 2021 entscheide­t Großbritan­nien auf der Basis eines punktebasi­erten Systems über Einwandere­r-Anträge. Kriterien sind dann unter anderem Alter, Sprachkenn­tnisse und Liquidität.

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FOTO: DENIS CHARLET/AFP Großbritan­nien-Reisende müssen sich auf neue Regeln bei der Grenzkontr­olle einstellen.

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