Bei der Steuererklärung die Anlage „Corona“für Überbrückungshilfe nutzen
(dpa) - Viele Betriebe und Solo-Selbstständige konnten in den zurückliegenden Monaten die Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe oder ähnliche Programme nutzen. Damit sollten Liquiditätsengpässe zumindest abgemildert werden.
Wichtig zu beachten: Die Zuschüsse müssen in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 angegeben werden. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.
Die Hilfen müssen nicht nur als Betriebseinnahmen verbucht werden. Es muss auch ein separates Formular ausgefüllt werden: die Anlage „Corona-Hilfen“. Die neue Anlage wird zusammen mit der Steuererklärung für das Jahr 2020 abgegeben.