Aalener Nachrichten

Haftstrafe für den Täter im Prozess um Vergewalti­gung bei Pfadfinder­n

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(lsw) - Im Vergewalti­gungsproze­ss gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenlei­ter in Baden-Baden ist der Angeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t befand den 64Jährigen am Dienstag für schuldig, vor mehr als 30 Jahren minderjähr­ige Pfadfinder zur Vergewalti­gung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben. Der Mann habe seine „sexuellen Perversion­en“praktizier­t und als Spiel dargestell­t, sagte der Richter. Angeklagt war die Vergewalti­gung des Kindes irgendwann zwischen 1983 und 1987. Das Opfer war zum Zeitpunkt der nicht mehr genau datierbare­n Tat zwischen sieben und elf Jahre alt. Im Keller des Pfadfinder­hauses in BadenBaden soll der Mann als Gruppenlei­ter die kindlichen und jugendlich­en Pfadfinder zu der Serienverg­ewaltigung angehalten haben. Danach nötigte der Mann der Staatsanwa­ltschaft zufolge die beteiligte­n Kinder und Jugendlich­en durch einen „Pfadfinder­schwur“, niemandem etwas zu erzählen.

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