Erbenstreichung ohne Unterschrift wirksam
(dpa) - Mit einem einfachen Strich können Erblasser die Erbeneinsetzung widerrufen. Denn auch ohne Unterschrift ist die Streichung eines Erben in einem privatschriftlichen Testament wirksam. Wird kein neuer Erbe benannt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 8 W 104/19), über den die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Der Fall: Eine Frau verstirbt verwitwet und kinderlos. In der Wohnung der
Frau wird ein handschriftliches Testament gefunden, in dem sie einen gemeinnützigen Verein zum Alleinerben einsetzt. Später streicht die Frau den Verein durch und notiert nach den Worten „Zu meinem Erben setzte ich ein:“„wird noch genannt, Datum“. Die einzige Schwester beantragt einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist. Das Urteil: Die Schwester ist Alleinerbin. Die Alleinerbeneinsetzung des Vereins sei durch die Streichung wirksam widerrufen, befand das Gericht.