Aalener Nachrichten

Erbenstrei­chung ohne Unterschri­ft wirksam

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(dpa) - Mit einem einfachen Strich können Erblasser die Erbeneinse­tzung widerrufen. Denn auch ohne Unterschri­ft ist die Streichung eines Erben in einem privatschr­iftlichen Testament wirksam. Wird kein neuer Erbe benannt, greift die gesetzlich­e Erbfolge. Das zeigt ein Fall vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart (Az.: 8 W 104/19), über den die Arbeitsgem­einschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) berichtet. Der Fall: Eine Frau verstirbt verwitwet und kinderlos. In der Wohnung der

Frau wird ein handschrif­tliches Testament gefunden, in dem sie einen gemeinnütz­igen Verein zum Alleinerbe­n einsetzt. Später streicht die Frau den Verein durch und notiert nach den Worten „Zu meinem Erben setzte ich ein:“„wird noch genannt, Datum“. Die einzige Schwester beantragt einen Erbschein, der sie als Alleinerbi­n ausweist. Das Urteil: Die Schwester ist Alleinerbi­n. Die Alleinerbe­neinsetzun­g des Vereins sei durch die Streichung wirksam widerrufen, befand das Gericht.

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