Keine Lockerungen
(ij) - In BadenWürttemberg gelten die verschärften Corona-Regeln noch bis zum 10. Januar. Während die Maßnahmen über Weihnachten etwas gelockert wurden, sind für Silvester keine Ausnahmen geplant. Konkret bedeutet das: Im privaten Raum dürfen sich auch an Silvester maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu und sind von der Regel ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.
Im öffentlichen Raum darf man entweder alleine, mit einer Person aus einem weiteren Haushalt oder nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein.
Das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg ist in diesem Jahr generell verboten. Dies deckt sich auch mit der geltenden Ausgangssperre, laut der man sich nach 20 Uhr sowieso nur noch mit einem triftigen Grund auf der Straße aufhalten darf.