Aalener Nachrichten

Keine Lockerunge­n

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(ij) - In BadenWürtt­emberg gelten die verschärft­en Corona-Regeln noch bis zum 10. Januar. Während die Maßnahmen über Weihnachte­n etwas gelockert wurden, sind für Silvester keine Ausnahmen geplant. Konkret bedeutet das: Im privaten Raum dürfen sich auch an Silvester maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahren zählen nicht dazu und sind von der Regel ausgenomme­n. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Im öffentlich­en Raum darf man entweder alleine, mit einer Person aus einem weiteren Haushalt oder nur mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts unterwegs sein.

Das Zünden von Feuerwerk im öffentlich­en Raum in Baden-Württember­g ist in diesem Jahr generell verboten. Dies deckt sich auch mit der geltenden Ausgangssp­erre, laut der man sich nach 20 Uhr sowieso nur noch mit einem triftigen Grund auf der Straße aufhalten darf.

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