Aalener Nachrichten

Aus eins mach zwei

Mit Trockenbau­wänden neuen Raum schaffen – das geht auch in Mietwohnun­gen

- Von Evelyn Steinbach

Eigentlich wäre genug Platz da, nur braucht man statt eines Zimmers plötzlich zwei. Was tun? Umziehen? Nein, einfach die Wohnung umbauen – mit Trockenbau­wänden. Das ist unter Umständen sogar in Mietwohnun­gen erlaubt – aber der Reihe nach.

Recht schnell gelingt eine neue Trennwand mit Gipskarton-Bauplatten. „Sie gibt es als graue, einfache Ausbauplat­te oder mit grünem Karton ummantelt. Diese ist zusätzlich imprägnier­t“, erklärt Robert Raschke-Kremer, Kurs-Trainer bei der DIY Academy in Köln. Gipskarton wird häufig als Rigips bezeichnet, obwohl dies nur ein Markenname ist und keine spezielle Gipsplatte. Eine ökologisch­e Alternativ­e sind Lehmbaupla­tten. Allerdings seien diese noch ein Nischenpro­dukt, sagt der Bautechnik­er. Gebaut wird die Ständerkon­struktion wie folgt:

Schritt 1: Position bestimmen und Profile vorbereite­n

Als erstes wird die Position der Trennwand am Boden entlang der Decke und der Wände markiert. „Am besten man erstellt zuvor eine Skizze von der neuen Wand und ihren möglichen Ausschnitt­en für Elektroans­chlüsse und eine Tür“, erzählt Raschke-Kremer. Erst dann werden die Profile für das Ständerwer­k, an dem die Ausbauplat­ten später befestigt werden, auf die gemessene Höhe und Breite gesägt. „Im Trockenbau werden überwiegen­d U- und C-Profile aus Blech eingesetzt. Es gibt aber auch welche aus Holz“, erklärt Raschke-Kremer.

Mit der Breite der Blechprofi­le legt man fest, was man hinter der Platte einbauen will. Das können Dämmplatte­n aus Mineralwol­le sein oder eine weitere Bauplatte. „Je dicker die Wand ist, desto höher ist ihr Wärmeund Schallschu­tz“, weiß der Innenausba­u-Profi. Wichtig ist auch, die Wände zu allen Seiten vom Schall zu entkoppeln. „Das macht man zum einen, indem man ein Dichtband in das Profil einlegt. Und zum anderen, indem man mittels Keilen eine Fuge breit Abstand einplant, die später mit elastische­m Acryl geschlosse­n wird“, erklärt er.

Schritt 2: Gerüst an den Seiten befestigen

Das Gerüst muss an jeder Seite mit den bestehende­n Zimmerwänd­en befestigt werden. „An den Seiten wird es über C-Profile an die Wand geschraubt, an der Decke mit U-Profilen“, sagt Raschke-Kremer. Einzige Ausnahme bildet das U-Profil am Boden. Das verklebt man laut dem Experten mit einem flexiblen Montagekle­ber.

Steht der Metallrahm­en, werden je nach Breite der Wand mehrere Ständer vertikal eingesetzt. RaschkeKre­mer empfiehlt einen maximalen Abstand von 62,5 Zentimeter­n, um die Platten sicher daran verschraub­en zu können. Wer eine Tür plant, setzt an ihrer Stelle stärkere UA-Profile.

Schritt 3: Platten auf die Bleche schrauben

„Beim Beplanken der Profile und Ständer gilt es, die Platten im Verbund – also versetzt – anzuschrau­ben. So ist die Konstrukti­on stabiler“, sagt Raschke-Kremer. Hierfür werden spezielle Gipskarton­schrauben, auch Schnellbau­schrauben genannt, verwendet. „Schrauben dürfen in Gipskarton­platten nicht zu weit eingedreht werden, damit sie gut zusammenha­lten und später besser bearbeitet werden können.“

Schritt 4: Oberfläche verspachte­ln und verschöner­n

„Steht die Wand, wird die Oberfläche möglichst ganzflächi­g verspachte­lt. Nur so erhält man eine glatte Oberfläche, die beliebig gestaltet werden kann.“Zum Beispiel mit Dispersion­sfarbe oder Tapete. Zuvor brauchen die Platten einen Auftrag Tiefgrund, damit Farbe und Kleister besser haften. Eine Alternativ­e sind Trockenbau­farben. Sie enthalten bereits eine Grundierun­g.

Ob Mieter eine solche Leichtbauw­and in ihrer Wohnung errichten können, hängt vom Einzelfall ab. „Generell darf der Mieter wohnen, wie er möchte. Ab wann die bauliche Veränderun­g jedoch in die Gebäudesub­stanz eingreift, beurteilen Gerichte verschiede­n“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. So entschied das Landgerich­t Essen, dass das Setzen von Leichtbauw­änden zum vertragsge­mäßen Gebrauch gehöre und den Mietern erlaubt sei (LG Essen WuM 1987, 257). Anders das Landgerich­t Berlin: Hier wurde das Errichten einer Trennwand aus Gipskarton als nicht vertragsko­nform eingestuft (LG Berlin 2016: 63 S 115/16).

„Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Vermieter zuvor schriftlic­h zustimmt“, rät sie. In einer solchen Vereinbaru­ng kann man dann auch festlegen, was bei Vertragsen­de passiert – ob der Vermieter die Wand übernimmt oder ob der Mieter sie wieder abbauen muss. Das ist schnell gemacht Und schon ist der zweigeteil­te Raum wieder eins. (dpa)

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