Aalener Nachrichten

Kinderporn­ografie: Mann erhält Bewährungs­strafe

Laut Amtsgerich­t Aalen stand der 52-Jährige während der Tat unter einem psychische­n Ausnahmezu­stand

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(ehü) - Das Amtsgerich­t Aalen mit Richter Martin Reuff hat einen 52jährigen Aalener wegen des Besitzes von kinder- und jugendporn­ografische­r Schriften zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und zu 60 Arbeitsstu­nden verurteilt. Das Gericht hielt dem Angeklagte­n zugute, dass er während des Tatzeitpun­ktes unter einem psychische­n Ausnahmezu­stand gelitten habe.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Lisa Steinauer, verlas in ihrer Anklagesch­rift ein umfangreic­hes Sündenregi­ster. Bei einer Durchsuchu­ng in der Wohnung des Angeklagte­n seien am 24. April 2019 insgesamt 899 Bilder kinder- und jugendporn­ografische­n Inhaltes auf dem Notebook des Mannes entdeckt worden. Teilweise zeigten diese Bilder sexuelle Handlungen

an acht- bis neunjährig­en Kindern. Die Teilnehmer an der Verhandlun­g verzichtet­en auf eine Einsichtna­hme der Bilder.

Den Zeugenauss­agen des ermittelnd­en Polizeibea­mten zufolge, ist das Landeskrim­inalamt NordrheinW­estfalen durch eine spezielle Software dem Angeklagte­n auf die Spur gekommen. Bei der Hausdurchs­uchung habe sich der Angeklagte kooperativ gezeigt und ruhig verhalten.

Die kinder- und jugendporn­ografische Bilder seien auf verschiede­nen Speicheror­ten verteilt gewesen. Erschweren­d komme hinzu, dass man auf dem Notebook ein Bild mit einer Handyaufna­hme des Angeklagte­n und einer nackten Puppe gefunden habe. Dies sei zwar an sich keine strafbare Handlung, aber ein weiteres Indiz dafür, dass der Angeklagte wissentlic­h in den Besitz des gesamten strafrecht­lich relevanten Materials gekommen sei.

„Ich habe damit nichts zu tun und weiß nicht wie die Bilder auf mein Notebook gekommen sind“, beteuerte der Angeklagte. Auch sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Klaus Grimbacher, wollte nicht ausschließ­en, dass das Material durch Malware unbeabsich­tigt und unwissentl­ich auf dem Notebook seines Mandanten gelandet sei.

Eine große Rolle spielten dann im Verlauf der Verhandlun­g die persönlich­en Verhältnis­se des Angeklagte­n. Aufgrund der Trennung von seiner Frau und von seinem Kind hatte er bereits 2017 psychische Probleme. Der Angeklagte verlor seinen gut bezahlten Job als Sevicetech­niker, ist derzeit erwerbsunf­ähig und lebt als Hartz IVEmpfänge­r

in einer betreuten Wohngruppe. Er ist in ambulanter psychiatri­scher Behandlung.

Ein Gutachten einer psychiatri­schen Klinik attestiert ihm ein Derealisie­rungssyndr­om. „Mein Mandant neigt dazu, Dinge zu verdrängen“, erklärte Rechtsanwa­lt Klaus Grimbacher dazu. Unter diesen Umständen räumte der Angeklagte die Tat ein.

Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff hielt es für glaubwürdi­g, dass der Angeklagte die Tat verdränge und verurteilt­e den Mann zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr sowie zu 60 Arbeitsstu­nden. „Nehmen Sie die Bewährung als Chance wahr und starten Sie einen Neuanfang“, sagte der Richter zu dem Angeklagte­n. Dieser sieht sich auf einem guten Weg und will mit der Vergangenh­eit abschließe­n.

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