Kinderpornografie: Mann erhält Bewährungsstrafe
Laut Amtsgericht Aalen stand der 52-Jährige während der Tat unter einem psychischen Ausnahmezustand
(ehü) - Das Amtsgericht Aalen mit Richter Martin Reuff hat einen 52jährigen Aalener wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zu 60 Arbeitsstunden verurteilt. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er während des Tatzeitpunktes unter einem psychischen Ausnahmezustand gelitten habe.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lisa Steinauer, verlas in ihrer Anklageschrift ein umfangreiches Sündenregister. Bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten seien am 24. April 2019 insgesamt 899 Bilder kinder- und jugendpornografischen Inhaltes auf dem Notebook des Mannes entdeckt worden. Teilweise zeigten diese Bilder sexuelle Handlungen
an acht- bis neunjährigen Kindern. Die Teilnehmer an der Verhandlung verzichteten auf eine Einsichtnahme der Bilder.
Den Zeugenaussagen des ermittelnden Polizeibeamten zufolge, ist das Landeskriminalamt NordrheinWestfalen durch eine spezielle Software dem Angeklagten auf die Spur gekommen. Bei der Hausdurchsuchung habe sich der Angeklagte kooperativ gezeigt und ruhig verhalten.
Die kinder- und jugendpornografische Bilder seien auf verschiedenen Speicherorten verteilt gewesen. Erschwerend komme hinzu, dass man auf dem Notebook ein Bild mit einer Handyaufnahme des Angeklagten und einer nackten Puppe gefunden habe. Dies sei zwar an sich keine strafbare Handlung, aber ein weiteres Indiz dafür, dass der Angeklagte wissentlich in den Besitz des gesamten strafrechtlich relevanten Materials gekommen sei.
„Ich habe damit nichts zu tun und weiß nicht wie die Bilder auf mein Notebook gekommen sind“, beteuerte der Angeklagte. Auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Klaus Grimbacher, wollte nicht ausschließen, dass das Material durch Malware unbeabsichtigt und unwissentlich auf dem Notebook seines Mandanten gelandet sei.
Eine große Rolle spielten dann im Verlauf der Verhandlung die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Aufgrund der Trennung von seiner Frau und von seinem Kind hatte er bereits 2017 psychische Probleme. Der Angeklagte verlor seinen gut bezahlten Job als Sevicetechniker, ist derzeit erwerbsunfähig und lebt als Hartz IVEmpfänger
in einer betreuten Wohngruppe. Er ist in ambulanter psychiatrischer Behandlung.
Ein Gutachten einer psychiatrischen Klinik attestiert ihm ein Derealisierungssyndrom. „Mein Mandant neigt dazu, Dinge zu verdrängen“, erklärte Rechtsanwalt Klaus Grimbacher dazu. Unter diesen Umständen räumte der Angeklagte die Tat ein.
Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hielt es für glaubwürdig, dass der Angeklagte die Tat verdränge und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie zu 60 Arbeitsstunden. „Nehmen Sie die Bewährung als Chance wahr und starten Sie einen Neuanfang“, sagte der Richter zu dem Angeklagten. Dieser sieht sich auf einem guten Weg und will mit der Vergangenheit abschließen.