Maskenpflicht in der Öffentlichkeit?
Stadtverwaltung ist laut eigener Aussage auf weitere Corona-Verschärfungen vorbereitet
- Die Stadt Ellwangen ist nach eigener Aussage auf eine mögliche Verschärfung der Kontaktbeschränkungen vorbereitet. Dazu gehört eventuell auch eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
Wegen der steigenden Inzidenzzahlen im Ostalbkreis und der hohen Zahl der Corona-Fälle im Nachbarkreis Schwäbisch Hall könnte es auch im Raum Ellwangen zu verschärften Kontaktbeschränkungen kommen. „Wir können und wollen im Moment nichts ausschließen, auch keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit“, erklärt der Pressesprecher der Stadt, Anselm Grupp. Um die Einhaltung der Maskenpflicht im Freien zu kontrollieren, würde sich der Ordnungsdienst auf die Innenstadt konzentrieren sowie auf Plätze, an denen mit einem erhöhten Personenaufkommen zu rechnen ist. Die Stadt plädiert überdies an das Verantwortungsbewusstsein
der Bürgerinnen und Bürger. Dies habe sich in den vergangenen Wochen und Monaten bewährt.
In der ersten Phase der CoronaKontaktbeschränkungen unternahmen die Mitarbeiter des Ordnungsamts sowohl in der Stadt als auch in den Teilorten Kontrollfahrten. Von Ausnahmen abgesehen, sei dabei stets eine sehr hohe Disziplin der Bürgerinnen und Bürger zu beobachten gewesen. Die Stadt werde weiterhin stichprobenartig kontrollieren, sagte der Pressesprecher der Stadt.
Wie Anselm Grupp weiter mitteilt, bleiben die Kindertagesstätten weiter für den Regelbetrieb geöffnet. An den Grundschulen findet Präsenzunterricht statt, wobei die Präsenzpflicht derzeit ausgesetzt ist. An den weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht für die Kinder der fünften und sechsten Klassenstufen möglich, ebenso für alle Klassen der Sonderschulen. Alle weiteren
Klassen der weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht. Dabei sind Sonderregelungen für Abschlussklassen möglich, die individuell festgelegt werden. Für Mittwoch ist eine Schulleiterkonferenz geplant, die über mögliche weitere Maßnahmen beraten soll.
Berichte über ein diffuses Infektionsgeschehen könnten zwar darauf hindeuten, dass sich das Virus unter anderem im privaten Bereich verbreitet. Dies sei aber nicht belegt, erklärt der Pressesprecher der Stadt. Die Stadt gehe hier zwar Hinweisen nach. Dies gestalte sich aber sehr schwierig, denn: „Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes nimmt einen hohen Stellenwert ein und steht in engem Zusammenhang mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit: Die Wohnung als physischer Rückzugsort und räumliche Privatsphäre soll dem staatlichen Zugriff weitestgehend entzogen werden.“
Zwar seien Eingriffe und Beschränkungen auch hier zulässig, wenn damit dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet werden können. Dazu gehöre auch die Seuchengefahr, erläutert der Stadtsprecher: „Das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung, weil dort eine Zusammenkunft stattfindet, die gegen die Corona-Regeln verstößt, ist aber in aller Regel unzulässig.“
Wenn das Landratsamt feststellt, dass die Inzidenzzahl dauerhaft über einem Wert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner liegt, müssen Museen wieder geschlossen werden. Das gilt jedoch nicht für Bibliotheken. Denn die Büchereien dürfen auch bei einer Inzidenzzahl über 100 das sogenannte „Click & Meet“beziehungsweise „Click & Collect“mit vorheriger Terminbuchung anbieten. Zudem müssen die Kontaktdaten dokumentiert werden, erklärt Grupp.