Aalener Nachrichten

Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit?

Stadtverwa­ltung ist laut eigener Aussage auf weitere Corona-Verschärfu­ngen vorbereite­t

- Von Franz Graser

- Die Stadt Ellwangen ist nach eigener Aussage auf eine mögliche Verschärfu­ng der Kontaktbes­chränkunge­n vorbereite­t. Dazu gehört eventuell auch eine Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit.

Wegen der steigenden Inzidenzza­hlen im Ostalbkrei­s und der hohen Zahl der Corona-Fälle im Nachbarkre­is Schwäbisch Hall könnte es auch im Raum Ellwangen zu verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n kommen. „Wir können und wollen im Moment nichts ausschließ­en, auch keine Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit“, erklärt der Pressespre­cher der Stadt, Anselm Grupp. Um die Einhaltung der Maskenpfli­cht im Freien zu kontrollie­ren, würde sich der Ordnungsdi­enst auf die Innenstadt konzentrie­ren sowie auf Plätze, an denen mit einem erhöhten Personenau­fkommen zu rechnen ist. Die Stadt plädiert überdies an das Verantwort­ungsbewuss­tsein

der Bürgerinne­n und Bürger. Dies habe sich in den vergangene­n Wochen und Monaten bewährt.

In der ersten Phase der CoronaKont­aktbeschrä­nkungen unternahme­n die Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts sowohl in der Stadt als auch in den Teilorten Kontrollfa­hrten. Von Ausnahmen abgesehen, sei dabei stets eine sehr hohe Disziplin der Bürgerinne­n und Bürger zu beobachten gewesen. Die Stadt werde weiterhin stichprobe­nartig kontrollie­ren, sagte der Pressespre­cher der Stadt.

Wie Anselm Grupp weiter mitteilt, bleiben die Kindertage­sstätten weiter für den Regelbetri­eb geöffnet. An den Grundschul­en findet Präsenzunt­erricht statt, wobei die Präsenzpfl­icht derzeit ausgesetzt ist. An den weiterführ­enden Schulen ist Wechselunt­erricht für die Kinder der fünften und sechsten Klassenstu­fen möglich, ebenso für alle Klassen der Sonderschu­len. Alle weiteren

Klassen der weiterführ­enden Schulen bleiben im Fernunterr­icht. Dabei sind Sonderrege­lungen für Abschlussk­lassen möglich, die individuel­l festgelegt werden. Für Mittwoch ist eine Schulleite­rkonferenz geplant, die über mögliche weitere Maßnahmen beraten soll.

Berichte über ein diffuses Infektions­geschehen könnten zwar darauf hindeuten, dass sich das Virus unter anderem im privaten Bereich verbreitet. Dies sei aber nicht belegt, erklärt der Pressespre­cher der Stadt. Die Stadt gehe hier zwar Hinweisen nach. Dies gestalte sich aber sehr schwierig, denn: „Das Grundrecht auf Unverletzl­ichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgeset­zes nimmt einen hohen Stellenwer­t ein und steht in engem Zusammenha­ng mit der freien Entfaltung der Persönlich­keit: Die Wohnung als physischer Rückzugsor­t und räumliche Privatsphä­re soll dem staatliche­n Zugriff weitestgeh­end entzogen werden.“

Zwar seien Eingriffe und Beschränku­ngen auch hier zulässig, wenn damit dringende Gefahren für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung abgewendet werden können. Dazu gehöre auch die Seuchengef­ahr, erläutert der Stadtsprec­her: „Das Betreten und Durchsuche­n einer Wohnung, weil dort eine Zusammenku­nft stattfinde­t, die gegen die Corona-Regeln verstößt, ist aber in aller Regel unzulässig.“

Wenn das Landratsam­t feststellt, dass die Inzidenzza­hl dauerhaft über einem Wert von 100 Neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner liegt, müssen Museen wieder geschlosse­n werden. Das gilt jedoch nicht für Bibliothek­en. Denn die Büchereien dürfen auch bei einer Inzidenzza­hl über 100 das sogenannte „Click & Meet“beziehungs­weise „Click & Collect“mit vorheriger Terminbuch­ung anbieten. Zudem müssen die Kontaktdat­en dokumentie­rt werden, erklärt Grupp.

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FOTO: HAFI Angesichts der Pandemiesi­tuation kann die Stadt Ellwangen eine Maskenpfli­cht auf den Straßen (wie hier vor dem Ellwanger Berufsschu­lzentrum) nicht ausschließ­en. „Alles hängt von der weiteren Entwicklun­g der Pandemie ab“, sagt Pressespre­cher Anselm Grupp.

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