Ab Donnerstag gelten weitere Einschränkungen
AALEN (ij) - Ab Donnerstag wird das öffentliche Leben im Ostalbkreis weiter eingeschränkt. Denn am Sonntag, 21. März, ist im Kreis am dritten Tag in Folge die Sieben-TageInzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner überschritten worden. Damit treten ab Donnerstag, 25. März, die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgelegten Maßnahmen in Kraft.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass private Zusammenkünfte und Veranstaltungen nur erlaubt sind, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt.
Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt. Dies gilt nicht auf weitläufigen Außensportanlagen für Gruppen, die sich aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Dem Einzelhandel ist die Öffnung nach vorheriger Terminvergabe untersagt. Die Abholung von bestellter Ware ist erlaubt. Der Betrieb von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, ist für den Publikumsverkehr untersagt.
Der Betrieb von Musik-, Kunstund Jugendkunstschulen ist nur als Onlineunterricht zulässig.
Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, kommen Lockerungen in Betracht.
Landrat Joachim Bläse bedauerte es, diesen Schritt gehen zu müssen. Vor allem für den Einzelhandel in der Gesamtheit hatte sich der OstalbLandrat eine günstigere und einheitliche Regelung von der Bund-Länder-Konferenz erhofft. „Nun bleibt uns allen gemeinsam nur, weiter nach vorne zu schauen und die Kontakte noch mehr einzuschränken, damit wir so schnell wie möglich wieder mindestens unter die Marke 100 kommen. Helfen Sie bitte alle mit, dass die Selbständigen im Einzelhandel und hoffentlich bald auch wieder unsere Gastronomen eine Öffnungsperspektive haben und unser aller Alltag sich wieder normalisieren kann“, appellierte er.
Gleichzeitig erinnerte Bläse daran, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin einmal wöchentlich ohne Anlass, also ohne Corona-Symptome, ein Schnelltest zustehe. Wer davon Gebrauch machen möchte, könne dies in den vier Testzentren in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd sowie bei vielen Ärzten und Apotheken tun. Die Adressen sind auf der Internetseite des Ostalbkreises und auf dem Corona-Dashboard des Kreises zu finden.