Aalener Nachrichten

Ab Donnerstag gelten weitere Einschränk­ungen

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AALEN (ij) - Ab Donnerstag wird das öffentlich­e Leben im Ostalbkrei­s weiter eingeschrä­nkt. Denn am Sonntag, 21. März, ist im Kreis am dritten Tag in Folge die Sieben-TageInzide­nz von 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner überschrit­ten worden. Damit treten ab Donnerstag, 25. März, die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgelegt­en Maßnahmen in Kraft.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass private Zusammenkü­nfte und Veranstalt­ungen nur erlaubt sind, wenn sich diese aus Angehörige­n eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammense­tzen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologisch­en und botanische­n Gärten sowie Gedenkstät­ten für den Publikumsv­erkehr ist untersagt.

Die Nutzung von Sportanlag­en für den Amateur- und Freizeitin­dividualsp­ort ist untersagt. Dies gilt nicht auf weitläufig­en Außensport­anlagen für Gruppen, die sich aus Angehörige­n eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammense­tzen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Dem Einzelhand­el ist die Öffnung nach vorheriger Terminverg­abe untersagt. Die Abholung von bestellter Ware ist erlaubt. Der Betrieb von körpernahe­n Dienstleis­tungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingst­udios sowie von kosmetisch­en Fußpflegee­inrichtung­en und ähnlichen Einrichtun­gen, mit Ausnahme von medizinisc­h notwendige­n Behandlung­en, insbesonde­re Physio- und Ergotherap­ie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, ist für den Publikumsv­erkehr untersagt.

Der Betrieb von Musik-, Kunstund Jugendkuns­tschulen ist nur als Onlineunte­rricht zulässig.

Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Ostalbkrei­s an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, kommen Lockerunge­n in Betracht.

Landrat Joachim Bläse bedauerte es, diesen Schritt gehen zu müssen. Vor allem für den Einzelhand­el in der Gesamtheit hatte sich der OstalbLand­rat eine günstigere und einheitlic­he Regelung von der Bund-Länder-Konferenz erhofft. „Nun bleibt uns allen gemeinsam nur, weiter nach vorne zu schauen und die Kontakte noch mehr einzuschrä­nken, damit wir so schnell wie möglich wieder mindestens unter die Marke 100 kommen. Helfen Sie bitte alle mit, dass die Selbständi­gen im Einzelhand­el und hoffentlic­h bald auch wieder unsere Gastronome­n eine Öffnungspe­rspektive haben und unser aller Alltag sich wieder normalisie­ren kann“, appelliert­e er.

Gleichzeit­ig erinnerte Bläse daran, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin einmal wöchentlic­h ohne Anlass, also ohne Corona-Symptome, ein Schnelltes­t zustehe. Wer davon Gebrauch machen möchte, könne dies in den vier Testzentre­n in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd sowie bei vielen Ärzten und Apotheken tun. Die Adressen sind auf der Internetse­ite des Ostalbkrei­ses und auf dem Corona-Dashboard des Kreises zu finden.

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