Straßeninstandsetzung: Abtsgmünd hat lange Warteliste
Gemeinde beschließt zusätzliche 200 000 Euro für Instandsetzungsmaßnahmen
(fa) - Im Technischen Ausschuss des Abtsgmünder Gemeinderats sind am Montag die geplanten Instandsetzungsarbeiten im Straßenbau für das laufende Jahr vorberaten worden. Trotz überplanmäßiger Ausgaben von zusätzlichen 200 000 Euro reicht es nicht aus, die offene Liste von notwendigen Instandsetzungsarbeiten wesentlich zu reduzieren.
Da das von der Gemeinde Abtsgmünd zu unterhaltende Straßennetz derzeit rund 210 Kilometer umfasst, genügt das derzeit eingestellte Haushaltsvolumen für 2021 mit rund 697 000 Euro nicht. Deswegen sollen weitere rund 200 000 Euro an überplanmäßigen Ausgaben zur Verfügung gestellt werden.
Nach Abzug der Leistungen und Verrechnungen für den Bauhof in Höhe von 427 000 Euro verbleiben von den rund 897 000 Euro knapp 470 000 Euro für die Instandsetzung von Straßen. Bei den Gemeindeverbindungsstraßen sollen als größere Maßnahmen, sofern der Gemeinderat am kommenden Donnerstagabend zustimmt, die Fachsenfelder Straße in Abtsgmünd von der Firma Renner bis zur Gemarkungsgrenze
Fachsenfeld instandgesetzt werden (30 000 Euro), ebenso die Straße von Wilflingen nach Vorderbüchelberg (50 000 Euro).
Zu den größeren Maßnahmen bei den rund 137 Kilometer vorhandenen Ortsstraßen gehören die Sanierung der Wettegasse in Hohenstadt mit rund 50 000 Euro, die Sanierung der Schlosssteige in Laubach mit 80 000 Euro, die Sanierung der Unteren Straße in Pommertsweiler (30 000 Euro) sowie der Straße in Untergröningen-Burren mit 65 000 Euro. 19 Straßenabschnitte verbleiben somit weiterhin auf der Warteliste.
Zu den 16 beratenen Baugesuchen konnte in den meisten Fällen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Für erneuten Diskussionsbedarf sorgten allerdings wieder Bauanträge zur Erstellung von Dachgauben.
Die Ausschussmitglieder Marlies Büker und Robert Kruger forderten erneut die dringend notwendige Überarbeitung der Gaubensatzung. Beide betonten, dass die zusätzliche Schaffung von Wohnraum durch einen Dachausbau ohne Flächenverbrauch nicht behindert werden dürfe.