Aalener Nachrichten

Neue Details in der Maskenaffä­re

CSU-Abgeordnet­e sollen mehr als elf Millionen Euro kassiert haben

- Von Dieter Keller

- Für die Vermittlun­g von Corona-Schutzmask­en an das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium und andere staatliche Stellen sollten der CSU-Bundestags­abgeordnet­e Georg Nüßlein und der bayerische CSULandtag­sabgeordne­te Alfred Sauter sowie drei weitere Beschuldig­te deutlich mehr Geld bekommen, als bisher bekannt war. Es geht nach Informatio­nen von NDR, WDR und der „Süddeutsch­en Zeitung“um insgesamt 11,5 Millionen Euro für die Vermittlun­g von 16 Millionen Masken. Das wäre etwa doppelt so viel wie bisher bekannt.

Die Masken aus China sollten von einer Firma in Hessen an den Bund und Bayern geliefert werden. Nach dem Bericht sollte die Provisions­zahlung über eine Bank in Liechtenst­ein abgewickel­t werden. Doch der kam die Sache merkwürdig vor: Sie schickte die letzten 1,5 Millionen Euro zurück. Der Rest sei bereits in den Monaten zuvor gezahlt worden.

Wer wie viel Geld bekommen sollte, ist offen. Bisher war die Rede von 660 000 Euro für eine Gesellscha­ft von Nüßlein und 1,2 Millionen Euro für eine Firma, die Sauters Töchtern gehört. Der Bund und Bayern sollen 3,50 bis vier Euro pro Stück gezahlt haben. Der Profit sei weitgehend an die Vermittler geflossen, während beim Lieferante­n nur wenig hängen blieb. Gegen die beiden Politiker ermittelt die Staatsanwa­ltschaft

wegen möglicher Korruption. Sie sind aus der Unions- beziehungs­weise CSU-Fraktion ausgetrete­n, haben aber ihre Mandate behalten.

Am Donnerstag zieht der Bundestag Konsequenz­en: Er debattiert in erster Lesung über die Verschärfu­ng der Transparen­zregeln für Bundestags­abgeordnet­e, der die Union nach langem Bremsen zugestimmt hatte. Künftig gebe es einen „weitgehend gläsernen Abgeordnet­en“bei den wirtschaft­lichen Aktivitäte­n, freut sich Matthias Bartke, Sprecher der SPD-Fraktion für Wahlprüfun­g, Immunität und Geschäftso­rdnung.

Abgeordnet­e müssen sämtliche Nebeneinkü­nfte veröffentl­ichen, die 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr übersteige­n. Beteiligun­gen an Gesellscha­ften müssen sie ab fünf Prozent angeben; bisher lag die Grenze bei 25 Prozent. Auch Optionen auf Geschäftsa­nteile als Gegenleist­ung für eine Tätigkeit sind anzeigepfl­ichtig. Gastgesche­nke müssen veröffentl­icht werden, wenn sie mehr als 200 Euro wert sind.

Bezahlte Lobbytätig­keiten gegenüber der Bundesregi­erung oder dem Bundestag werden den Parlamenta­riern ganz verboten. Zudem dürfen die Abgeordnet­en für Vorträge, die im Zusammenha­ng mit ihrem Mandat stehen, kein Geld kassieren. Daneben dürfen sie keine Spenden mehr für sich persönlich entgegenne­hmen, sondern nur noch für ihre Partei.

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