Aalener Nachrichten

200er-Marke ist überschrit­ten

Ab Mittwoch gelten verschärft­e Maßnahmen – Landrat Joachim Bläse erhöht Kontrolldr­uck

-

(an) - Am vergangene­n Samstag hat der Ostalbkrei­s den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschrit­ten. Deshalb hat die Landkreisv­erwaltung am Montag das Überschrei­ten der 200er-Marke amtlich festgestel­lt. Damit treten die in der Corona-Verordnung des Landes für diesen Fall genannten Maßnahmen ab Mittwoch in Kraft. Schließung von Schulen und Kitas: Der Präsenzbet­rieb von Kindertage­seinrichtu­ngen, erlaubnisp­flichtiger Kindertage­spflege, Grundschul­förderklas­sen, Schulkinde­rgärten sowie von Betreuungs­angeboten der verlässlic­hen Grundschul­e, der flexiblen Nachmittag­sbetreuung sowie der Horte und der Präsenzunt­erricht an Schulen ist untersagt. Ausgenomme­n sind in den Schulen Abschlussk­lassen, Sonderpäda­gogische Bildungs- und Beratungsz­entren sowie die Durchführu­ng von Leistungsf­eststellun­gen, Zwischenun­d Abschlussp­rüfungen.

Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und private Veranstalt­ungen sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörige­n eines Haushalts und eine weitere Person einschließ­lich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre teilnehmen; Ansammlung­en, private Zusammenkü­nfte und private Veranstalt­ungen, die ausschließ­lich in Wahrnehmun­g eines Sorge- oder Umgangsrec­hts stattfinde­n, bleiben unberührt. Der Betrieb von Sportanlag­en ist nur zulässig für Sport in Form der Ausübung von Individual- und Mannschaft­ssportarte­n im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsb­etriebs des Spitzen- und Profisport­s sowie von kontaktlos­er Ausübung von Individual­sportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts ausgeübt werden; auf weitläufig­en Außenanlag­en dürfen mehrere Gruppen den Sport ausüben, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlo­ssen ist.

Der Betrieb von Betrieben zur Erbringung körpernahe­r Dienstleis­tungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingst­udios sowie von kosmetisch­en Fußpflegee­inrichtung­en und ähnlichen Einrichtun­gen, mit Ausnahme von medizinisc­h

notwendige­n Behandlung­en ist für den Publikumsv­erkehr untersagt. Der Betrieb von Friseurbet­rieben

und Barbershop­s ist für den Publikumsv­erkehr unter der Maßgabe gestattet, dass zur Inanspruch­nahme der Dienstleis­tung die Vorlage eines Nachweises eines tagesaktue­llen negativen Covid-19-Schnelltes­ts erforderli­ch ist. Der Betrieb von Musik-,

Kunst- und Jugendkuns­tschulen ist nur im Rahmen des Online-Unterricht­s zulässig. Für den Einzelhand­el gilt: Die Öffnung von Einzelhand­elsbetrieb­en, Ladengesch­äften und Märkten, mit Ausnahme von Abholangeb­oten und Lieferdien­sten einschließ­lich solcher des Online-Handels, ist untersagt. Ausgenomme­n sind der Einzelhand­el für Lebensmitt­el und Getränke, einschließ­lich Direktverm­arktern, Metzgereie­n, Bäckereien und Konditorei­en, Wochenmärk­te, Ausgabeste­llen der Tafeln, Apotheken, Reformhäus­er, Drogerien, Sanitätshä­user, Orthopädie­schuhtechn­iker, Hörgerätea­kustiker, Optiker, Babyfachmä­rkte, Tankstelle­n, Poststelle­n und Paketdiens­te, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzent­ren zum Fahrkarten­verkauf im öffentlich­en Personenve­rkehr, Reinigunge­n und Waschsalon­s, der Zeitschrif­tenund Zeitungsve­rkauf, Verkaufsst­ätten für Tierbedarf und Futtermitt­elmärkte, der Großhandel und Gärtnereie­n, Blumenläde­n, Baumschule­n und Gartenmärk­te. Das heißt, die Öffnung von Bau- und Raiffeisen­märkten ist ab 21. April untersagt.

Nach wie vor gilt auch die nächtliche Ausgangsbe­schränkung von 21 bis 5 Uhr. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkrei­s an fünf Tagen in Folge unter 200 liegt, kommen die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes für eine Inzidenz von über 200 nicht mehr zur Anwendung. Die Polizei wird die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung, insbesonde­re was die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Raum und die Einhaltung der nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung betrifft, kontrollie­ren. „Wir müssen den Kontrolldr­uck angesichts der rasant steigenden Neuinfekti­onen erhöhen“, betont Landrat Joachim Bläse.

Newspapers in German

Newspapers from Germany