Corona-Kinderbonus ist steuerfrei, muss aber angegeben werden
(dpa) - Familien mit Kindern bekommen auch in diesem Jahr einen Corona-Kinderbonus. Diesmal sollen 150 Euro pro Kind als Zuschuss zum Kindergeld fließen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Ausgezahlt wird das Geld im Mai wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Im vergangenen Jahr hatten Familien insgesamt 300 Euro pro Kind als Zuschuss bekommen.
Der Kinderbonus wird erneut mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch sollen
Geringverdiener stärker profitieren. Familien mit höheren Einkommen haben hingegen weniger vom Corona-Kinderbonus: Besserverdiener profitieren üblicherweise vom Kinderfreibetrag – und auf diesen wird der Bonus angerechnet. Bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitieren, kann nicht pauschal beantwortet werden, erklären die Experten. Denn das Finanzamt ermittelt durch die sogenannte Günstigerprüfung bei jeder Familie einzeln, ob diese durch das Kindergeld plus Kinderbonus oder den Kinderfreibetrag steuerlich mehr profitiert.