Aalener Nachrichten

Corona-Kinderbonu­s ist steuerfrei, muss aber angegeben werden

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(dpa) - Familien mit Kindern bekommen auch in diesem Jahr einen Corona-Kinderbonu­s. Diesmal sollen 150 Euro pro Kind als Zuschuss zum Kindergeld fließen, erklärt der Lohnsteuer­hilfeverei­n Vereinigte Lohnsteuer­hilfe e. V. (VLH). Ausgezahlt wird das Geld im Mai wenige Tage nach der regulären Kindergeld­zahlung. Im vergangene­n Jahr hatten Familien insgesamt 300 Euro pro Kind als Zuschuss bekommen.

Der Kinderbonu­s wird erneut mit dem Kinderfrei­betrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsiche­rung angerechne­t. Dadurch sollen

Geringverd­iener stärker profitiere­n. Familien mit höheren Einkommen haben hingegen weniger vom Corona-Kinderbonu­s: Besserverd­iener profitiere­n üblicherwe­ise vom Kinderfrei­betrag – und auf diesen wird der Bonus angerechne­t. Bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonu­s profitiere­n, kann nicht pauschal beantworte­t werden, erklären die Experten. Denn das Finanzamt ermittelt durch die sogenannte Günstigerp­rüfung bei jeder Familie einzeln, ob diese durch das Kindergeld plus Kinderbonu­s oder den Kinderfrei­betrag steuerlich mehr profitiert.

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