Aalener Nachrichten

Urteil zu Hochzeitsf­eier in der Pandemie

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(dpa) - Obwohl die geplante Traumhochz­eit auf einem Schloss wegen der Corona-Pandemie nicht stattfand, muss ein Paar trotzdem die Miete dafür zahlen. Das hat das Landgerich­t München I mit am Montag veröffentl­ichtem Urteil entschiede­n (Az. 29 O 8772/20). Dem Vermieter des Schlosses stehen demnach 7363,04 Euro zu, obwohl die Feier wegen der am geplanten Hochzeitst­ag im Juni 2020 geltenden Kontaktbes­chränkunge­n abgesagt wurde. Der Kläger sei nicht zur

Ausrichtun­g einer Hochzeit, sondern allein zur Überlassun­g der dafür gemieteten Räumlichke­iten verpflicht­et gewesen, urteilte der Richter. Das Risiko, die angemietet­en Räume nicht nutzen zu können, liege beim Mieter. Es sei also unerheblic­h, zu welchem Zweck das Paar das Schloss gemietet habe. Außerdem habe der Vermieter des Schlosses den Austausch gesucht und verschiede­ne „attraktive Ersatzterm­ine“angeboten, vom Brautpaar aber keine Rückmeldun­g bekommen.

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