Aalener Nachrichten

Ehefrau attackiert ehemaligen Geliebten mit Messer

42-Jährige muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgerich­t Ellwangen verantwort­en

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(sj) - Wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung muss sich seit Montag eine 42-jährige Hausfrau aus Aalen vor der Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Ellwangen verantwort­en. Der verheirate­ten Türkin wird vorgeworfe­n, am 24. November 2020 in Aalen ihren früheren, ebenfalls verheirate­ten Geliebten in Tötungsabs­icht mit einem Messer und mit Faustschlä­gen verletzt zu haben.

Der Tat im Wohnhaus des Geschädigt­en ging eine außereheli­che Beziehung zwischen der Täterin und dem 48 Jahre alten, ebenfalls in der Türkei geborenen, aber deutschen Opfer voraus. Der Mann hatte die Beziehung kurz zuvor beendet, „um die Familie zu retten“, wie er sagte.

Die 42-Jährige wurde zur Hauptverha­ndlung aus der Untersuchu­ngshaft in Schwäbisch Gmünd vorgeführt. Die Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Bernhard Fritsch stellte der Angeklagte­n, die zunächst keine Angaben zu Person und Sache machte, bei einem Geständnis zu Beginn der Verhandlun­g eine Freiheitss­trafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei

Jahren und sechs Monaten in Aussicht. Dabei berücksich­tigte die Kammer, dass es bei einem Tötungsver­such geblieben ist, beim Opfer keine schweren Verletzung­en eingetrete­n sind, dass die Angeklagte unter dem Strafverfa­hren und unter den erschwerte­n Bedingunge­n der Untersuchu­ngshaft in Zeiten von Corona unter der Trennung von ihrer Familie leidet und sie keinerlei Vorstrafen hat. Bei einem minderschw­eren Fall des Totschlags liege der Strafrahme­n zwischen einem und zehn Jahren.

Daraufhin trug der Wahlvertei­diger, Rechtsanwa­lt Mehmet Can aus Stuttgart, eine mit der seit 1998 in Deutschlan­d lebenden Angeklagte­n abgestimmt­e Erklärung zu Person und Sache vor. Die Angeklagte räumte darin im Wesentlich­en den Sachverhal­t ein. Der Geschädigt­e hatte eine Stichverle­tzung am Oberarm im linken Brust- und Schulterbe­reich und verschiede­ne Hämatome davongetra­gen. Die Angeklagte entschuldi­gte sich in der Hauptverha­ndlung beim Opfer. Der Mann nahm die Entschuldi­gung

an. „Als ich sah, dass er blutete, war ich schockiert“, so die Angeklagte in ihrer Einlassung.

Die Tötung des Geschädigt­en wurde letztendli­ch durch das mutige Einschreit­en seiner Schwägerin und seines Neffen, die im selben Haus wie das Opfer wohnen, verhindert. Es sollen insgesamt drei große Küchenmess­er im Spiel gewesen sein. Das erste Messer konnte der Geschädigt­e der Angreiferi­n noch selbst abnehmen. Durch Schreie und den Tumult in der Wohnung im ersten Obergescho­ss des Hauses wurde die im Erdgeschos­s wohnende Schwägerin alarmiert, eilte zu Hilfe und rief auch ihren 21-jährigen Sohn. Den beiden gelang es, der Frau das zweite Messer abzunehmen. Später soll die Frau aus der Küche noch ein drittes Messer geholt haben, das jedoch nicht mehr zum Einsatz kam.

„Ich muss meine Ehre reinwasche­n“, will der 21-Jährige auf Türkisch gehört haben, als die Frau zugestoche­n habe. Seine Mutter habe versucht, die Angreiferi­n zu entwaffnen, so der junge Mann. Letztendli­ch gelang dies Mutter und Sohn. Dann habe er seinen blutenden Onkel mit in die untere Wohnung genommen, ins Badezimmer gelegt und die Polizei gerufen. Die Wohnungstü­r sperrte er zu, damit die Täterin dem Onkel nicht folgen konnte. Auf Frage des Ersten Staatsanwa­lts Martin Hengstler gab der Zeuge zu, dass er auch die Worte „Hätte ich es nicht gemacht, würde es mein Mann tun“von der Angeklagte­n auf Türkisch gehört habe.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige, Dr. Fabian Lang schloss eine psychische Störung ebenso aus wie Substanzab­hängigkeit und eine Affekttat. Die Frau habe die Tat in einem Chat mit der Frau des Opfers angekündig­t. „Er hat meinen Namen durch den Dreck gezogen. Verabschie­det euch von ihm“, soll die Nachricht geheißen haben.

Während der Beziehung zum Opfer sei es zu sexuellen Kontakten gekommen, so Lang. Die Ehefrau des Geschädigt­en hatte Verdacht geschöpft und im Auto ihres Mannes ein Abhörgerät installier­t. Was zum Ende der Beziehung zwischen der Angeklagte­n und dem Opfer führte. Die Verhandlun­g wird am Dienstag, 11. Mai, mit den Plädoyers fortgesetz­t. Dann wird auch das Urteil erwartet.

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FOTO: SCHNEIDER Die Angeklagte sitzt zwischen ihren Verteidige­rn, den Rechtsanwä­lten Mehmet Can, links, und Christoph Reichart, rechts, im Landgerich­t.

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