Ehefrau attackiert ehemaligen Geliebten mit Messer
42-Jährige muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Ellwangen verantworten
(sj) - Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Montag eine 42-jährige Hausfrau aus Aalen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ellwangen verantworten. Der verheirateten Türkin wird vorgeworfen, am 24. November 2020 in Aalen ihren früheren, ebenfalls verheirateten Geliebten in Tötungsabsicht mit einem Messer und mit Faustschlägen verletzt zu haben.
Der Tat im Wohnhaus des Geschädigten ging eine außereheliche Beziehung zwischen der Täterin und dem 48 Jahre alten, ebenfalls in der Türkei geborenen, aber deutschen Opfer voraus. Der Mann hatte die Beziehung kurz zuvor beendet, „um die Familie zu retten“, wie er sagte.
Die 42-Jährige wurde zur Hauptverhandlung aus der Untersuchungshaft in Schwäbisch Gmünd vorgeführt. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Bernhard Fritsch stellte der Angeklagten, die zunächst keine Angaben zu Person und Sache machte, bei einem Geständnis zu Beginn der Verhandlung eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei
Jahren und sechs Monaten in Aussicht. Dabei berücksichtigte die Kammer, dass es bei einem Tötungsversuch geblieben ist, beim Opfer keine schweren Verletzungen eingetreten sind, dass die Angeklagte unter dem Strafverfahren und unter den erschwerten Bedingungen der Untersuchungshaft in Zeiten von Corona unter der Trennung von ihrer Familie leidet und sie keinerlei Vorstrafen hat. Bei einem minderschweren Fall des Totschlags liege der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren.
Daraufhin trug der Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Mehmet Can aus Stuttgart, eine mit der seit 1998 in Deutschland lebenden Angeklagten abgestimmte Erklärung zu Person und Sache vor. Die Angeklagte räumte darin im Wesentlichen den Sachverhalt ein. Der Geschädigte hatte eine Stichverletzung am Oberarm im linken Brust- und Schulterbereich und verschiedene Hämatome davongetragen. Die Angeklagte entschuldigte sich in der Hauptverhandlung beim Opfer. Der Mann nahm die Entschuldigung
an. „Als ich sah, dass er blutete, war ich schockiert“, so die Angeklagte in ihrer Einlassung.
Die Tötung des Geschädigten wurde letztendlich durch das mutige Einschreiten seiner Schwägerin und seines Neffen, die im selben Haus wie das Opfer wohnen, verhindert. Es sollen insgesamt drei große Küchenmesser im Spiel gewesen sein. Das erste Messer konnte der Geschädigte der Angreiferin noch selbst abnehmen. Durch Schreie und den Tumult in der Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses wurde die im Erdgeschoss wohnende Schwägerin alarmiert, eilte zu Hilfe und rief auch ihren 21-jährigen Sohn. Den beiden gelang es, der Frau das zweite Messer abzunehmen. Später soll die Frau aus der Küche noch ein drittes Messer geholt haben, das jedoch nicht mehr zum Einsatz kam.
„Ich muss meine Ehre reinwaschen“, will der 21-Jährige auf Türkisch gehört haben, als die Frau zugestochen habe. Seine Mutter habe versucht, die Angreiferin zu entwaffnen, so der junge Mann. Letztendlich gelang dies Mutter und Sohn. Dann habe er seinen blutenden Onkel mit in die untere Wohnung genommen, ins Badezimmer gelegt und die Polizei gerufen. Die Wohnungstür sperrte er zu, damit die Täterin dem Onkel nicht folgen konnte. Auf Frage des Ersten Staatsanwalts Martin Hengstler gab der Zeuge zu, dass er auch die Worte „Hätte ich es nicht gemacht, würde es mein Mann tun“von der Angeklagten auf Türkisch gehört habe.
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Fabian Lang schloss eine psychische Störung ebenso aus wie Substanzabhängigkeit und eine Affekttat. Die Frau habe die Tat in einem Chat mit der Frau des Opfers angekündigt. „Er hat meinen Namen durch den Dreck gezogen. Verabschiedet euch von ihm“, soll die Nachricht geheißen haben.
Während der Beziehung zum Opfer sei es zu sexuellen Kontakten gekommen, so Lang. Die Ehefrau des Geschädigten hatte Verdacht geschöpft und im Auto ihres Mannes ein Abhörgerät installiert. Was zum Ende der Beziehung zwischen der Angeklagten und dem Opfer führte. Die Verhandlung wird am Dienstag, 11. Mai, mit den Plädoyers fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil erwartet.