Aalener Nachrichten

Kleinstgru­ppen dürfen am Vatertag unterwegs sein

Ordnungsam­t kündigt stichprobe­nartige Kontrollen an typischen Ausflugszi­elen an

- Von Franz Graser

- „Man kann auch unter Corona-Vorgaben den Vatertag feiern“, sagt Thomas Steidle, der Leiter des Ellwanger Ordnungsam­ts. Ausflüge von Familien und Kleinstgru­ppen seien durchaus möglich. Ordnungshü­ter Steidle appelliert allerdings an die Vernunft und das Verantwort­ungsbewuss­tsein der Bürger. Er kündigte stichprobe­nartige Kontrollen an.

Grundsätzl­ich gilt: Die CoronaVero­rdnung des Landes BadenWürtt­emberg erlaubt bei einer Inzidenzza­hl von über 100 im Kreis lediglich Treffen von einem Haushalt und einer weiteren Person – auch wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im Ostalbkrei­s in den letzten Tagen deutlich unter die Marke von 200 gefallen ist. Die Höchstgren­ze für private Zusammenkü­nfte liegt bei fünf Personen. Kinder bis einschließ­lich 13 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Eine Ausnahme gilt für Haushalte, die aus mehr als fünf Personen bestehen, die 14 Jahre und älter sind. Auch diese Haushalte dürfen sich mit einer weiteren Person treffen, die nicht ihrem Hausstand angehört.

Bei den Kontaktbes­chränkunge­n gibt es eine bedeutende Neuerung, wie Ordnungsam­tsleiter Steidle erklärt: „Vollständi­g geimpfte und genesene Personen gelten nicht als weitere Personen.“Wer also eine Corona-Infektion überstande­n hat oder die – in der Regel zwei – für den kompletten Impfschutz notwendige­n Injektione­n nachweisen kann, darf sich also einem Vatertagsa­usflug mit einer Familie oder einer Kleinstgru­ppe anschließe­n. Dies sei jedoch schwierig zu kontrollie­ren, gibt der Ordnungsam­tsleiter zu. Die Impfdokume­nte dabeizuhab­en sei daher keine schlechte Idee, ergänzt Stadtsprec­her Anselm Grupp.

Laut Steidle ist es auch möglich, dass mehrere Kleinstgru­ppen zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sein können. Die Gruppen müssen jedoch mehrere Meter Abstand voneinande­r halten. „Es darf eben zu keinen organisier­ten Treffen oder Ansammlung­en kommen“, betont der Ellwanger Ordnungsam­tsleiter. Die Gruppen dürfen zwar alkoholisc­he Getränke mitführen. Allerdings unterstrei­cht Steidle, dass der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlich­en Raum pandemiebe­dingt nicht gestattet sei.

Auf jeden Fall werde es stichprobe­nartige Kontrollen geben, kündigt Ordnungsam­tsleiter Steidle an. „Wir haben schon verschiede­ne Plätze im Visier“, erklärt er. Dazu zählen Grillplätz­e, Sportanlag­en, Parkplätze und ähnliche Orte im Stadtgebie­t. Bei den

Kontrollen werde es nicht primär um die Sanktionie­rung von Fehlverhal­ten gehen, sondern um Informatio­n. Bleiben die Vatertags-Ausflügler uneinsicht­ig, dann könne es auch zu nachdrückl­ichen Aufforderu­ngen kommen. „Bei nachhaltig­en Verstößen gibt es eine Anzeige“, so Steidle konsequent.

Schwierig sei allerdings die Kontrolle von Treffen im privaten Raum, räumt Steidle ein. „Hier steht vor allem das Grundrecht von der Unverletzl­ichkeit der Wohnung entgegen. Bei entspreche­nden Hinweisen werden wir uns aber sicherlich ein Bild von der Situation machen.“

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FOTO: PETER STEFFEN Pandemiebe­dingt dürfen am Vatertag in diesem Jahr nur Kleinstgru­ppen unterwegs sein, denen maximal eine Person aus einem fremden Haushalt angehören darf. Familien, die in einem gemeinsame­n Haushalt leben, dürfen aber zusammen unterwegs sein.

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