Kleinstgruppen dürfen am Vatertag unterwegs sein
Ordnungsamt kündigt stichprobenartige Kontrollen an typischen Ausflugszielen an
- „Man kann auch unter Corona-Vorgaben den Vatertag feiern“, sagt Thomas Steidle, der Leiter des Ellwanger Ordnungsamts. Ausflüge von Familien und Kleinstgruppen seien durchaus möglich. Ordnungshüter Steidle appelliert allerdings an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Er kündigte stichprobenartige Kontrollen an.
Grundsätzlich gilt: Die CoronaVerordnung des Landes BadenWürttemberg erlaubt bei einer Inzidenzzahl von über 100 im Kreis lediglich Treffen von einem Haushalt und einer weiteren Person – auch wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im Ostalbkreis in den letzten Tagen deutlich unter die Marke von 200 gefallen ist. Die Höchstgrenze für private Zusammenkünfte liegt bei fünf Personen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Eine Ausnahme gilt für Haushalte, die aus mehr als fünf Personen bestehen, die 14 Jahre und älter sind. Auch diese Haushalte dürfen sich mit einer weiteren Person treffen, die nicht ihrem Hausstand angehört.
Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es eine bedeutende Neuerung, wie Ordnungsamtsleiter Steidle erklärt: „Vollständig geimpfte und genesene Personen gelten nicht als weitere Personen.“Wer also eine Corona-Infektion überstanden hat oder die – in der Regel zwei – für den kompletten Impfschutz notwendigen Injektionen nachweisen kann, darf sich also einem Vatertagsausflug mit einer Familie oder einer Kleinstgruppe anschließen. Dies sei jedoch schwierig zu kontrollieren, gibt der Ordnungsamtsleiter zu. Die Impfdokumente dabeizuhaben sei daher keine schlechte Idee, ergänzt Stadtsprecher Anselm Grupp.
Laut Steidle ist es auch möglich, dass mehrere Kleinstgruppen zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sein können. Die Gruppen müssen jedoch mehrere Meter Abstand voneinander halten. „Es darf eben zu keinen organisierten Treffen oder Ansammlungen kommen“, betont der Ellwanger Ordnungsamtsleiter. Die Gruppen dürfen zwar alkoholische Getränke mitführen. Allerdings unterstreicht Steidle, dass der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum pandemiebedingt nicht gestattet sei.
Auf jeden Fall werde es stichprobenartige Kontrollen geben, kündigt Ordnungsamtsleiter Steidle an. „Wir haben schon verschiedene Plätze im Visier“, erklärt er. Dazu zählen Grillplätze, Sportanlagen, Parkplätze und ähnliche Orte im Stadtgebiet. Bei den
Kontrollen werde es nicht primär um die Sanktionierung von Fehlverhalten gehen, sondern um Information. Bleiben die Vatertags-Ausflügler uneinsichtig, dann könne es auch zu nachdrücklichen Aufforderungen kommen. „Bei nachhaltigen Verstößen gibt es eine Anzeige“, so Steidle konsequent.
Schwierig sei allerdings die Kontrolle von Treffen im privaten Raum, räumt Steidle ein. „Hier steht vor allem das Grundrecht von der Unverletzlichkeit der Wohnung entgegen. Bei entsprechenden Hinweisen werden wir uns aber sicherlich ein Bild von der Situation machen.“