Aalener Nachrichten

„Click and Meet“: Das müssen Kunden jetzt wissen

Einkaufen ist nur mit negativem Schnelltes­t und festem Termin möglich

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(gäss) - Der Einzelhand­el darf ab diesem Donnerstag teilweise öffnen. Dann ist wieder „Click and Meet“erlaubt. Aber was heißt das überhaupt? Das fragen sich vor allem ältere Leser. Die Ipf- und JagstZeitu­ng / Aalener Nachrichte­n fassen zusammen, was Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen.

● „Click and Meet“bedeutet so viel wie Einkaufen mit Termin. Bislang war nur „Click and Collect“erlaubt. Kundinnen und Kunden durften Ware telefonisc­h oder online bestellen und im Geschäft abholen. Ab sofort dürfen sie sich wieder im Fachhandel beraten lassen. Sie dürfen die Ware also anfassen und auch an- oder ausprobier­en. ● Dazu müssen Kunden einen Termin vereinbare­n. Heißt: Sie müssen in dem Geschäft, in dem sie einkaufen wollen, anrufen und vorab einen Termin zu einem fest begrenzten Zeitraum buchen. Die Terminbuch­ung sollte in den meisten Geschäften auch online möglich sein. Damit können Kundinnen und

Kunden aber noch nicht einkaufen. Sie müssen zuvor an einer der vielen Teststatio­nen im Ellwanger Stadtgebie­t einen Schnelltes­t machen. Dieser Test muss natürlich negativ sein. Außerdem darf er nicht älter sein als 24 Stunden. Wurde der Test um 17 Uhr gemacht, gilt er bis 17 Uhr am Folgetag. Wer vollständi­g geimpft ist,

muss beim Einkauf keinen negativen Schnelltes­t vorlegen. Er muss aber seinen Impfpass dabei haben. Als vollständi­g geimpft gilt, wer seine zweite Impfung vor mindestens 14

Tagen erhalten hat. Auch wer genesen ist, braucht keinen Test. Er muss es allerdings nachweisen können.

In geschlosse­nen Räumen gilt Maskenpfli­cht. Die Kundinnen und Kunden müssen beim Einkauf also eine FFP2-Atemschutz­maske oder einen medizinisc­hen Mund-NaseSchutz tragen.

Die Zahl der Menschen, die sich in einem Laden oder Geschäft aufhalten dürfen, ist begrenzt. Pro Kundin oder Kunde müssen 40 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche zur Verfügung stehen. Der Ladenbesit­zer oder die Inhaberin muss die Kontaktdat­en der Kundinnen und Kunden erfassen. Angegeben werden müssen mindestens Name und Vorname, eine sichere Kontaktinf­ormation wie Telefonnum­mer, E-Mail-Adresse oder Anschrift sowie der Zeitraum des Aufenthalt­s. Ellwangens Citymanage­rin

Verena Kiedaisch wirbt für die Luca-App, mit der die Kontaktnac­hverfolgun­g einfacher ist. Außerdem verweist sie auf die vielen kostenlose­n Tests, die in der Stadt angeboten werden.

LESERINNEN UND LESER FINDEN TÄGLICH EINE AUSWAHL DER TESTMÖGLIC­HKEITEN AUF SEITE 14.

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