Gerichtsentscheid zur Beobachtung der AfD erst nach der Bundestagswahl
(dpa) - Ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf, wird vor der Bundestagswahl nicht mehr geklärt. Das Kölner Verwaltungsgericht teilte am Donnerstag mit, aufgrund der hohen Komplexität des Verfahrens und aus „Respekt vor der Entscheidung der Wähler“werde in dem dazu seit Januar laufenden Eilverfahren vor dem 26. September kein Beschluss gefasst. Grundlage der vom Verfassungsschutz angestrebten Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall ist ein umfangreiches Gutachten, in dem es auch um die Frage geht, wie viel Einfluss der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestufte AfD-„Flügel“in der Partei hat.