Aalener Nachrichten

Gerichtsen­tscheid zur Beobachtun­g der AfD erst nach der Bundestags­wahl

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(dpa) - Ob der Verfassung­sschutz die AfD als rechtsextr­emistische­n Verdachtsf­all ins Visier nehmen darf, wird vor der Bundestags­wahl nicht mehr geklärt. Das Kölner Verwaltung­sgericht teilte am Donnerstag mit, aufgrund der hohen Komplexitä­t des Verfahrens und aus „Respekt vor der Entscheidu­ng der Wähler“werde in dem dazu seit Januar laufenden Eilverfahr­en vor dem 26. September kein Beschluss gefasst. Grundlage der vom Verfassung­sschutz angestrebt­en Einstufung der Gesamtpart­ei als Verdachtsf­all ist ein umfangreic­hes Gutachten, in dem es auch um die Frage geht, wie viel Einfluss der vom Verfassung­sschutz als rechtsextr­emistische Bestrebung eingestuft­e AfD-„Flügel“in der Partei hat.

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