Kommunisten zu schlampig, Pogo-Anarchisten ernüchtert
Warum manche Parteien nicht bei der Bundestagswahl antreten dürfen
(dpa) - Bis zur Bundestagswahl sind es zwar noch elf Wochen hin – für die DKP ist sie aber schon fast gelaufen. Denn die Deutsche Kommunistische Partei – 1968 gegründet und damit fast schon „traditionsreich“zu nennen – hat kaum noch Chancen, daran teilnehmen zu können. Der Bundeswahlausschuss verweigerte ihr am Donnerstag die Anerkennung als Partei, was die Voraussetzung für die Wahlteilnahme wäre. Zuzuschreiben hat sich die DKP dies selbst. Seit Jahren reicht sie ihre Rechenschaftsberichte mit langer Verzögerung ein und missachtet die gesetzlichen Vorgaben. „Fristen sind Fristen“, kommentierte Bundeswahlleiter Georg Thiel die Sachlage.
Zwei Tage lang kämpft sich der Bundeswahlausschuss durch die Anmeldungen von 87 kleineren Parteien und Gruppierungen zur Wahl am 26. September. Das Gremium mit dem Bundeswahlleiter an der Spitze muss prüfen, ob die Bewerber die Kriterien des Parteiengesetzes erfüllen. Das Gesetz definiert Parteien als „Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen“. Voraussetzung: Sie müssen „nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten“.
Umfang und Festigkeit der Organisation – da kamen dem Ausschuss manchmal doch erhebliche Zweifel. Etwa bei der Gruppierung GRAL (Ganzheitliches Recht auf Leben). Deren Vorsitzender Gerhard Olinczuk versicherte zwar, GRAL habe inzwischen ein paar mehr Mitglieder als die bislang bekannten vier. Trotzdem musste er sich von Ausschussmitglied Michael Brenner fragen lassen: „Wie wollen Sie denn mit unter zehn Mitgliedern an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, wie es ja Artikel 21 des Grundgesetzes vorsieht?“Olinczuks Antwort: „In erster Linie geht es um Inhalte. Und dass alles seine Zeit braucht. Es geht nicht um die Zahl der Mitglieder.“Das sah der Bundeswahlausschuss dann doch etwas anders und senkte den Daumen.
Den etablierten Parteien bleibt ein Prüfprozedere erspart. Wer im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist, kann seine Wahlvorschläge direkt bei den Landesund Kreiswahlleitungen einreichen.
Für die APPD – die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands – gilt das nicht. Denn auch diese Gruppierung, die mit dem Slogan „Arbeit ist Scheiße“im Internet auftritt, erhielt keine Zulassung. Der üppig im Gesicht gepiercte Vorsitzende Andreas Reiter fiel aus allen Wolken, als ihm der Bundeswahlleiter mitteilte, dass die Ankündigung, an der Wahl teilnehmen zu wollen, nur online eingetroffen sei. Was nicht ausreicht. „Und für den Scheiß“, konterte Reiter in breitem Bayerisch, „hab’ i jetzt nüchtern bleiben müssen. Danke dafür!“