Aalener Nachrichten

Bei Bewerbunge­n mit 50 plus zählt Selbstbewu­sstsein

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Ein Jobwechsel mit über 50 Jahren? Das traut sich nicht jeder oder jede zu. Oft bestehen Zweifel, ob man überhaupt noch Chancen auf dem Arbeitsmar­kt hat. Vermeintli­ch sind Jüngere bei Arbeitgebe­rn eher gefragt. Der Karrierebe­rater Bernd Slaghuis hält das für die falsche Einstellun­g. Er rät stattdesse­n, gelassen mit dem eigenen Alter umzugehen.

Wie der Coach in einem Beitrag auf Xing erklärt, können ältere Bewerberin­nen und Bewerber vor allem mit ihrem „vielschich­tigen Erfahrungs­wissen“überzeugen. Ein Lebenslauf, der dieses Wissen transporti­ert, dürfe dann auch mehr als zwei Seiten haben, so Slaghuis.

Auch im Anschreibe­n gilt es, selbstbewu­sst aufzutrete­n, anstatt zu versuchen, das eigene Alter zu vertuschen. Bewerberin­nen und Bewerber sollten darin zum Beispiel darauf eingehen, was ihnen derzeit und in Zukunft im Beruf besonders wichtig ist und welche wertvollen Aspekte sie nach vielen Jahren im Beruf für den neuen Job mitbringen.

Der Karrierebe­rater empfiehlt, gezielt nach Ausschreib­ungen zu suchen, in denen man mit Expertise, Seniorität und Persönlich­keit punkten kann. Das ist oft zielführen­der, als auf gut Glück möglichst viele Bewerbunge­n zu verschicke­n.

Nicht zuletzt können sich ältere Bewerberin­nen und Bewerber auch im Vorstellun­gsgespräch auf ihre Erfahrung verlassen. In diesem Alter weiß man dem Karrierebe­rater zufolge selbst am besten, worauf es bei der Auswahl eines neuen Jobs und passenden Arbeitgebe­rs besonders ankommt. (dpa)

Ein Teil der Beschäftig­ten sehnt sich zurück ins Büro. Dürfen die jetzt in jedem Fall wieder zurück? Nein. Arbeitgebe­rn obliegt laut André Niedostade­k eine Fürsorgepf­licht gegenüber ihren Beschäftig­ten. Unternehme­n müssten dafür sorgen, dass die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r nach Regeln arbeiten können, die dem Infektions­schutz entspreche­n. „Denn der Infektions­schutz ist ja nicht aufgehoben. Es gilt die Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung.“

Die Verordnung wurde zuletzt bis einschließ­lich 10. September 2021

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