Aalener Nachrichten

Materialen­gpässe sind teils katastroph­al

In Handwerk und Handel bedrohen sie inzwischen schon Existenzen.

- Josef Schneider

- Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung muss sich seit Dienstag ein 23 Jahre alter Pakistani vor der Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Ellwangen verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft legt dem ledigen, berufslose­n Asylbewerb­er zur Last, in der Nacht zum

31. Januar in der Gemeinscha­ftsunterku­nft für Flüchtling­e in Schwäbisch Gmünd auf einen 37-jährigen Mitbewohne­r eingestoch­en und ihn im Rücken- und Brustberei­ch schwer verletzt zu haben. Das aus Sri Lanka stammende Opfer wurde in derselben Nacht durch eine Notoperati­on in der Stauferkli­nik in Mutlangen gerettet.

Der Angeklagte wurde zur Verhandlun­g aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt, wo er sich seit dem

31. Januar befindet.

Der tätlichen Auseinande­rsetzung soll eine verbale Auseinande­rsetzung vorausgega­ngen sein. Wie Oberstaats­anwalt Peter Humburger in der Anklagesch­rift ausführte, sollen ein Teppichmes­ser und ein Küchenmess­er zum Einsatz gekommen sein. Die Verletzung­en erfolgten mit dem Küchenmess­er, nachdem ein 25-jähriger Sri-Lanker dem Täter das Tapezierme­sser abgenommen hatte.

Der erste Verhandlun­gstag vor der Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Bernhard Fritsch war ausgesproc­hen zäh. Denn zum Prozess mussten zwei Dolmetsche­r hinzugezog­en werden, einer für die pakistanis­che und einer für die tamilische Sprache. Was alles noch erschwerte, ist die Tatsache, dass Angeklagte­r, Opfer und Zeugen, Mitbewohne­r der Gemeinscha­ftsunterku­nft für Flüchtling­e in Schwäbisch Gmünd, zur Tatzeit erheblich alkoholisi­ert waren. Also gab es zahlreiche Widersprüc­he zwischen den Angaben vor der Polizei und den Aussagen vor Gericht. So wurde auch der Sachverhal­t seitens des Angeklagte­n und des Opfers unterschie­dlich geschilder­t. Der Geschädigt­e tritt im Prozess als Nebenkläge­r auf und wird von Rechtsanwa­lt Hans Steffan aus Stuttgart vertreten.

Fest steht, dass Täter, Opfer und Mitbewohne­r vor dem Tatgescheh­en den ganzen Abend erheblich Bier konsumiert hatten. Der Angeklagte will sechs, sieben Flaschen getrunken haben. „In der Zeit waren wir in Quarantäne für drei Wochen“, sagte er über seinen Dolmetsche­r.

„Ja, wir hatten Streit“, gab er zu, doch den Grund konnte er nicht nennen. Er habe sein Opfer auch nicht geschimpft.

Der Mitbewohne­r, das spätere Opfer, sei von hinten auf ihn zugekommen und habe ihn an den Schultern gedrückt. Ihm sei der Hals zugedrückt worden, er habe sich nur gewehrt, und er beteuerte: „Ich habe nicht so oft mit dem Messer gestochen.“Er sei von vier Personen umzingelt gewesen, die ihm mit Schlägen gedroht hätten. Der andere habe ein Messer gezogen und aufgeklapp­t. Aus Angst sei er dann in sein

Zimmer gelaufen und habe das Küchenmess­er geholt, so der Angeklagte, der vom Ellwanger Rechtsanwa­lt Timo Fuchs verteidigt wird.

Zum Verhältnis gegenüber dem Opfer vor der Tat sagte der Angeklagte: „Wir haben nie Streit gehabt, wir waren ganz normale Freunde. Mit 'Bruder' haben wir uns immer angesproch­en.“In der Verhandlun­g entschuldi­gte sich der Täter bei seinem Opfer: „Es tut mir wirklich sehr leid, ich habe einen Fehler begangen.“

Der Angeklagte habe das Messer aus seinem Zimmer geholt und auf ihn eingestoch­en, berichtete das 37jährige Opfer: Der Mann war vom 31. Januar bis zum 11. Februar im Krankenhau­s, geht immer noch regelmäßig jeden Monat zum Hausarzt und kann keine schweren Dinge mehr tragen. „Können Sie noch einen Kasten Bier tragen?“, fragte Vorsitzend­er Richter Fritsch. „Nein, jetzt nicht mehr“, war die Antwort. Und meistens abends habe er Angst um sein Leben.

Ein 25-jähriger Sri-Lanker berichtete als Zeuge, er habe dem Angeklagte­n in besagter Nacht zweimal ein Messer abgenommen. Den Streit zwischen dem Angeklagte­n und dem Opfer hingegen habe er nicht mitbekomme­n. „Die können beide schlecht Deutsch. Die haben laut geschrien. Aber was sie geschrien haben, kann ich nicht sagen.“Ein weiterer Zeuge hat die Ursache und das Thema des Streites auch nicht verstanden. Doch die „mehr als vier Stiche“habe er gesehen.

In der rund vierstündi­gen Verhandlun­g wurde außer den Zeugen Ines Ackermann vom Institut für Rechtsmedi­zin in Ulm als medizinisc­he Sachverstä­ndige gehört.

Ein Stich sei in die Brusthöhle gegangen und habe das Zwerchfell durchdrung­en, sagte Ines Ackermann, aber Lunge und Leber seien nicht verletzt worden. Der Blutverlus­t müsse aber erheblich gewesen sein. Die Messerspit­ze sei bei der Tat abgebroche­n. Sie sei jedoch bei der Operation nicht wieder gefunden worden, sondern unbewusst entfernt worden. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 20. Juli, fortgesetz­t.

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FOTO: PB
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FOTO: SJ Ein 23 Jahre alter Pakistani muss sich vor der Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Ellwangen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en.

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