Materialengpässe sind teils katastrophal
In Handwerk und Handel bedrohen sie inzwischen schon Existenzen.
- Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Dienstag ein 23 Jahre alter Pakistani vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ellwangen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem ledigen, berufslosen Asylbewerber zur Last, in der Nacht zum
31. Januar in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd auf einen 37-jährigen Mitbewohner eingestochen und ihn im Rücken- und Brustbereich schwer verletzt zu haben. Das aus Sri Lanka stammende Opfer wurde in derselben Nacht durch eine Notoperation in der Stauferklinik in Mutlangen gerettet.
Der Angeklagte wurde zur Verhandlung aus der Untersuchungshaft vorgeführt, wo er sich seit dem
31. Januar befindet.
Der tätlichen Auseinandersetzung soll eine verbale Auseinandersetzung vorausgegangen sein. Wie Oberstaatsanwalt Peter Humburger in der Anklageschrift ausführte, sollen ein Teppichmesser und ein Küchenmesser zum Einsatz gekommen sein. Die Verletzungen erfolgten mit dem Küchenmesser, nachdem ein 25-jähriger Sri-Lanker dem Täter das Tapeziermesser abgenommen hatte.
Der erste Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Bernhard Fritsch war ausgesprochen zäh. Denn zum Prozess mussten zwei Dolmetscher hinzugezogen werden, einer für die pakistanische und einer für die tamilische Sprache. Was alles noch erschwerte, ist die Tatsache, dass Angeklagter, Opfer und Zeugen, Mitbewohner der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd, zur Tatzeit erheblich alkoholisiert waren. Also gab es zahlreiche Widersprüche zwischen den Angaben vor der Polizei und den Aussagen vor Gericht. So wurde auch der Sachverhalt seitens des Angeklagten und des Opfers unterschiedlich geschildert. Der Geschädigte tritt im Prozess als Nebenkläger auf und wird von Rechtsanwalt Hans Steffan aus Stuttgart vertreten.
Fest steht, dass Täter, Opfer und Mitbewohner vor dem Tatgeschehen den ganzen Abend erheblich Bier konsumiert hatten. Der Angeklagte will sechs, sieben Flaschen getrunken haben. „In der Zeit waren wir in Quarantäne für drei Wochen“, sagte er über seinen Dolmetscher.
„Ja, wir hatten Streit“, gab er zu, doch den Grund konnte er nicht nennen. Er habe sein Opfer auch nicht geschimpft.
Der Mitbewohner, das spätere Opfer, sei von hinten auf ihn zugekommen und habe ihn an den Schultern gedrückt. Ihm sei der Hals zugedrückt worden, er habe sich nur gewehrt, und er beteuerte: „Ich habe nicht so oft mit dem Messer gestochen.“Er sei von vier Personen umzingelt gewesen, die ihm mit Schlägen gedroht hätten. Der andere habe ein Messer gezogen und aufgeklappt. Aus Angst sei er dann in sein
Zimmer gelaufen und habe das Küchenmesser geholt, so der Angeklagte, der vom Ellwanger Rechtsanwalt Timo Fuchs verteidigt wird.
Zum Verhältnis gegenüber dem Opfer vor der Tat sagte der Angeklagte: „Wir haben nie Streit gehabt, wir waren ganz normale Freunde. Mit 'Bruder' haben wir uns immer angesprochen.“In der Verhandlung entschuldigte sich der Täter bei seinem Opfer: „Es tut mir wirklich sehr leid, ich habe einen Fehler begangen.“
Der Angeklagte habe das Messer aus seinem Zimmer geholt und auf ihn eingestochen, berichtete das 37jährige Opfer: Der Mann war vom 31. Januar bis zum 11. Februar im Krankenhaus, geht immer noch regelmäßig jeden Monat zum Hausarzt und kann keine schweren Dinge mehr tragen. „Können Sie noch einen Kasten Bier tragen?“, fragte Vorsitzender Richter Fritsch. „Nein, jetzt nicht mehr“, war die Antwort. Und meistens abends habe er Angst um sein Leben.
Ein 25-jähriger Sri-Lanker berichtete als Zeuge, er habe dem Angeklagten in besagter Nacht zweimal ein Messer abgenommen. Den Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer hingegen habe er nicht mitbekommen. „Die können beide schlecht Deutsch. Die haben laut geschrien. Aber was sie geschrien haben, kann ich nicht sagen.“Ein weiterer Zeuge hat die Ursache und das Thema des Streites auch nicht verstanden. Doch die „mehr als vier Stiche“habe er gesehen.
In der rund vierstündigen Verhandlung wurde außer den Zeugen Ines Ackermann vom Institut für Rechtsmedizin in Ulm als medizinische Sachverständige gehört.
Ein Stich sei in die Brusthöhle gegangen und habe das Zwerchfell durchdrungen, sagte Ines Ackermann, aber Lunge und Leber seien nicht verletzt worden. Der Blutverlust müsse aber erheblich gewesen sein. Die Messerspitze sei bei der Tat abgebrochen. Sie sei jedoch bei der Operation nicht wieder gefunden worden, sondern unbewusst entfernt worden. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 20. Juli, fortgesetzt.