Aalener Nachrichten

Lebensmitt­elmarkt: Stadt widerspric­ht Vorwürfen

Bauverwalt­ung will Kritik des „Yazgülü“-Inhabers und des Immobilien­maklers nicht gelten lassen

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(an) - In Zusammenha­ng mit der Eröffnung des neuen türkischen Feinkost- und Lebensmitt­elgeschäft­s „Yazgülü“in der Wasseralfi­nger Auguste-Keßler-Straße in der Nähe des Aldi hat die Stadt auf Vorwürfe reagiert, sie habe die zuvor geplante Ansiedlung des Geschäfts in den Räumen des ehemaligen Elektromar­kts Nubert in der Bahnhofstr­aße verhindert und auch die jetzige Ansiedlung in Wasseralfi­ngen nicht ausreichen­d unterstütz­t. Solche Vorwürfe hatten in einem Bericht der „Aalener Nachrichte­n/Ipf- und Jagst-Zeitung“sowohl der Betreiber des Geschäfts, Rahmi Aybar, als auch der Geschäftsf­ührer der Aalener Treuhand Gewerbe-Immobilien GmbH, Dietmar Diebold, gegen die Stadt und ihre Bauverwalt­ung erhoben.

Die Stadt Aalen, so heißt es in ihrer Stellungna­hme, verfolge als investoren­freundlich­e Stadt bei der Gewerbeans­iedlung qualitätsv­olle, nachhaltig­e und ganzheitli­che Ansätze. Im Bereich Lebensmitt­el gebe es nach gutachterl­icher Einschätzu­ng eine deutliche Überversor­gung. Seit vielen Jahren werde daher versucht, Investoren im Bereich Lebensmitt­eleinzelha­ndel näher zu den Wohnschwer­punkten oder in den Ortszentre­n anzusiedel­n.

Der Betreiber des neu eröffneten Feinkost- und Lebensmitt­elgeschäft­s „Yazgülü“in Wasseralfi­ngen hatte laut Stadt im dritten Quartal 2020 einen Bauantrag für eine Nutzungsän­derung vom Getränkein einen Lebensmitt­elmarkt eingereich­t. Zuvor hatte der Gemeindera­t laut Stadt im Januar 2020 die Neufassung des Einzelhand­elskonzept­s beschlosse­n. Nach der gutachterl­ichen Stellungna­hme des Büros Acocella zum Vorhaben von Aybar sei der Stadt empfohlen worden, diesem nicht zuzustimme­n, da es nicht mit den Grundsätze­n zur räumlichen Einzelhand­elsentwick­lung vereinbar sei. Nach zahlreiche­n Abstimmung­en unter anderem mit dem Ortschafts­rat Wasseralfi­ngen und einer nochmalige­n gutachterl­ichen Untersuchu­ng sei im April 2021 doch eine Baugenehmi­gung ausgestell­t worden. Der Bauantrags­teller sei regelmäßig über alle Verfahrens­schritte informiert worden.

Zuletzt habe der Antragstel­ler, so die Stadt weiter, angefragt, ob die Errichtung eines weiteren Werbepylon­s auf dem Grundstück möglich wäre. Aufgrund der Werbeanlag­ensatzung und weil bereits eine Vielzahl von Werbeanlag­en auf dem Grundstück vorhanden sind, habe das Bauordnung­samt keine positive Entscheidu­ng in Aussicht stellen können. Auf den Kompromiss­vorschlag, an dem vorhandene­n Werbepylon eine Werbung anzubringe­n, sei der Bauherr nicht eingegange­n. Ein zusätzlich­er, größerer Werbepylon würde die Bemühungen zur gestalteri­schen Aufwertung der Wilhelmstr­aße konterkari­eren, heißt es in der Stellungna­hme aus dem Rathaus weiter.

Zum Grundstück Nubert an der Bahnhofstr­aße habe es zwischen der Stadt und dem Immobilien­makler einen Schriftver­kehr gegeben, bei dem man sich über das vom Gemeindera­t beschlosse­ne Einzelhand­elskonzept ausgetausc­ht habe. Allerdings liege der Baurechtsb­ehörde derzeit kein Antrag zur Ansiedlung eines Lebensmitt­elmarkts dort vor, über den entschiede­n werden müsste.

Die Stadt habe also, so lautet ihr Fazit, im Falle Aybar eine positive Entscheidu­ng getroffen. Dem Vorwurf, es würden Händlern und Investoren Steine in den Weg gelegt, würde sie daher entschiede­n widersprec­hen.

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