Lebensmittelmarkt: Stadt widerspricht Vorwürfen
Bauverwaltung will Kritik des „Yazgülü“-Inhabers und des Immobilienmaklers nicht gelten lassen
(an) - In Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen türkischen Feinkost- und Lebensmittelgeschäfts „Yazgülü“in der Wasseralfinger Auguste-Keßler-Straße in der Nähe des Aldi hat die Stadt auf Vorwürfe reagiert, sie habe die zuvor geplante Ansiedlung des Geschäfts in den Räumen des ehemaligen Elektromarkts Nubert in der Bahnhofstraße verhindert und auch die jetzige Ansiedlung in Wasseralfingen nicht ausreichend unterstützt. Solche Vorwürfe hatten in einem Bericht der „Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung“sowohl der Betreiber des Geschäfts, Rahmi Aybar, als auch der Geschäftsführer der Aalener Treuhand Gewerbe-Immobilien GmbH, Dietmar Diebold, gegen die Stadt und ihre Bauverwaltung erhoben.
Die Stadt Aalen, so heißt es in ihrer Stellungnahme, verfolge als investorenfreundliche Stadt bei der Gewerbeansiedlung qualitätsvolle, nachhaltige und ganzheitliche Ansätze. Im Bereich Lebensmittel gebe es nach gutachterlicher Einschätzung eine deutliche Überversorgung. Seit vielen Jahren werde daher versucht, Investoren im Bereich Lebensmitteleinzelhandel näher zu den Wohnschwerpunkten oder in den Ortszentren anzusiedeln.
Der Betreiber des neu eröffneten Feinkost- und Lebensmittelgeschäfts „Yazgülü“in Wasseralfingen hatte laut Stadt im dritten Quartal 2020 einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung vom Getränkein einen Lebensmittelmarkt eingereicht. Zuvor hatte der Gemeinderat laut Stadt im Januar 2020 die Neufassung des Einzelhandelskonzepts beschlossen. Nach der gutachterlichen Stellungnahme des Büros Acocella zum Vorhaben von Aybar sei der Stadt empfohlen worden, diesem nicht zuzustimmen, da es nicht mit den Grundsätzen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung vereinbar sei. Nach zahlreichen Abstimmungen unter anderem mit dem Ortschaftsrat Wasseralfingen und einer nochmaligen gutachterlichen Untersuchung sei im April 2021 doch eine Baugenehmigung ausgestellt worden. Der Bauantragsteller sei regelmäßig über alle Verfahrensschritte informiert worden.
Zuletzt habe der Antragsteller, so die Stadt weiter, angefragt, ob die Errichtung eines weiteren Werbepylons auf dem Grundstück möglich wäre. Aufgrund der Werbeanlagensatzung und weil bereits eine Vielzahl von Werbeanlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, habe das Bauordnungsamt keine positive Entscheidung in Aussicht stellen können. Auf den Kompromissvorschlag, an dem vorhandenen Werbepylon eine Werbung anzubringen, sei der Bauherr nicht eingegangen. Ein zusätzlicher, größerer Werbepylon würde die Bemühungen zur gestalterischen Aufwertung der Wilhelmstraße konterkarieren, heißt es in der Stellungnahme aus dem Rathaus weiter.
Zum Grundstück Nubert an der Bahnhofstraße habe es zwischen der Stadt und dem Immobilienmakler einen Schriftverkehr gegeben, bei dem man sich über das vom Gemeinderat beschlossene Einzelhandelskonzept ausgetauscht habe. Allerdings liege der Baurechtsbehörde derzeit kein Antrag zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts dort vor, über den entschieden werden müsste.
Die Stadt habe also, so lautet ihr Fazit, im Falle Aybar eine positive Entscheidung getroffen. Dem Vorwurf, es würden Händlern und Investoren Steine in den Weg gelegt, würde sie daher entschieden widersprechen.