Aalener Nachrichten

Münchner Startbahng­egner scheitern in Karlsruhe

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(dpa) - Die Gegner des auf Eis liegenden Münchner Flughafena­usbaus sind vor dem Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t. Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassung­sbeschwerd­e gegen den Bau einer dritten Startbahn wegen unvollstän­diger Unterlagen nicht angenommen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Damit sind nach einer jahrelange­n Serie juristisch­er Niederlage­n der Umweltschü­tzer die möglichen Rechtsmitt­el gegen den Flughafena­usbau erschöpft. In der Verfassung­sbeschwerd­e ging es wesentlich um die Luftverkeh­rsprognose der Flughafeng­esellschaf­t für den zweitgrößt­en deutschen Airport. Praktische Bedeutung für die nähere Zukunft hat der Karlsruher Beschluss nicht. Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hat den Bau der Startbahn wegen der Corona-Krise bis 2028 auf Eis gelegt.

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