Münchner Startbahngegner scheitern in Karlsruhe
(dpa) - Die Gegner des auf Eis liegenden Münchner Flughafenausbaus sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Bau einer dritten Startbahn wegen unvollständiger Unterlagen nicht angenommen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Damit sind nach einer jahrelangen Serie juristischer Niederlagen der Umweltschützer die möglichen Rechtsmittel gegen den Flughafenausbau erschöpft. In der Verfassungsbeschwerde ging es wesentlich um die Luftverkehrsprognose der Flughafengesellschaft für den zweitgrößten deutschen Airport. Praktische Bedeutung für die nähere Zukunft hat der Karlsruher Beschluss nicht. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat den Bau der Startbahn wegen der Corona-Krise bis 2028 auf Eis gelegt.