Fragen zum Azubi-Vertrag sofort klären
(dpa) - Wer eine Ausbildung startet, sollte darauf achten, dass der Ausbildungsvertrag vor Beginn der Lehre schriftlich abgeschlossen wird. Darauf weist die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in ihrem Newsletter hin. Bevor künftige Azubis ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen, sollten sie ihn aber gut durchlesen. Bei Unklarheiten gilt es sofort nachzufragen, empfiehlt der DGB Jugend. Der Ausbildungsvertrag regelt unter anderem wichtige Aspekte wie die tägliche Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung oder die Kündigungsbedingungen.